Die pandemische Lage in der Schweiz spitzt sich zu. Dennoch stellt der Bundesrat für Mitte Februar das Ende der Coronamaßnahmen in Aussicht. Noch aber gelten einige Einschränkungen. Was Sie bis 17. Februar noch berücksichtigen müssen:

Gesundheitsminister Alain Berset greift zu härteren Maßnahmen, um die Infektionslage in der Schweiz wieder unter Kontrolle zu bringen.
Gesundheitsminister Alain Berset greift zu härteren Maßnahmen, um die Infektionslage in der Schweiz wieder unter Kontrolle zu bringen. | Bild: Anthony Anex

Wie lange gilt das Covid-Zertifikat noch?

Ab 31. Januar 2022 wird die Gültigkeit von bisher einem Jahr von 365 auf 270 Tage verkürzt, wenn man eine vollständige Impfung erhalten hat. Gleiches gilt für Genesene. Die Zertifikate bleiben aber anerkannt in der EU, erklärte der Gesundheitsminister. Es soll auch dann weiter ausgestellt werden, wenn es in der Schweiz nicht mehr erforderlich ist, um Einrichtungen zu besuchen. Eine entsprechende Aufhebung wird derzeit beraten.

Was ist mit der Quarantäne und Isolation?

Die Isolation wird in der Schweiz auf fünf Tage verkürzt. Ab 3. Februar aber fällt die Quarantäne für Kontaktpersonen. Diese Maßnahme sei bei den extrem hohen Infektionszahlen nicht mehr sinnvoll, erklärt der Bundesrat. Für Infizierte soll die Isolation aber weiter gelten, um andere nicht anzustecken.

Was gilt nun in Restaurants und Cafés, im Theater oder im Kino?

Noch die 2G-Regel. Alle öffentlichen Einrichtungen in Innenräumen sind derzeit nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. In allen Einrichtungen gilt: Essen und Trinken ist nur am Sitzplatz erlaubt, dafür darf die Maske abgenommen werden. Andernfalls gilt die Maskenpflicht.

Die Maßnahme könnte aber am 17. Februar fallen – entsprechende Beratungen dazu laufen derzeit. Zur Debatte stehen die Aufhebung der 2G-Beschränkung sowie der Maskenpflicht.

Gilt 2G auch im Einzelhandel?

Nein, hier gilt weiterhin nur die Maskenpflicht. Diese könnte Mitte Februar ganz fallen, wenn die pandemische Lage es zulässt und die Infektionszahlen bis dahin nicht weiter steigen.

Weihnachtsmärkte bleiben erlaubt, wenn auch mit Maskenpflicht.
Weihnachtsmärkte bleiben erlaubt, wenn auch mit Maskenpflicht. | Bild: Samuel Golay

Was gilt bei der Einreise?

Wegen der stark verbreiteten Omikron-Variante, wurde das Testregime bei der Einreise wieder angepasst. Seit 22. Januar gilt für die Einreise die 3G-Regel. Geimpfte und Genesene müssen keinen negativen Test mehr vorweisen, nur noch Ungeimpfte.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Grenzgänger und Baden-Württemberger – nicht aber, wenn man aus dem Ausland mit dem Flugzeug einreist, hier muss mindestens ein negativer Antigen-Schnelltest vorgewiesen werden. Ein zweiter Test mehrere Tage nach der Einreise ist nicht mehr nötig.

Derzeit wird darüber beraten, die Einreiseregelungen ebenfalls aufzuheben. Ungeimpfte könnten demnach ohne Test einreisen. Entschieden wird aber erst am 16. Februar.

Müssen noch Kontaktdaten erhoben werden?

Nein, das gilt schon seit 25. Januar nicht mehr. Erhoben wurden sie zuvor in Diskotheken und bei bestimmten Veranstaltungen wie Gottesdiensten.

Sind Diskotheken und Clubs noch offen?

Ja, allerdings gilt hier die 2G-Plus-Regel. Überall dort, wo keine Maske getragen werden kann, müssen Besucher also zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen.

Der Bundesrat will die Beschränkung auch künftig noch aufrechterhalten, aber ohne Testnachweis, also nur noch 2G. Die genaue Regelung ab 17. Februar steht aber noch nicht fest.

Welche Regeln gelten beim Sport und im Musikverein?

Beim Sport in der Halle, wenn das Tragen einer Maske nicht möglich ist, also auch beim Schwimmen, müssen Besucher und Teilnehmer zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Test vorweisen. Gleiches gilt bei der Chorprobe oder dem Musikverein.

Künftig könnte auch hier die 2G-Plus-Regelung auf 2G zurückgestuft werden, entschieden wird darüber aber erst am 16. Februar.

Und im Fitnessstudio?

Hier gilt 2G. Die Betreiber können aber 2G-Plus einführen. Wer im Fitnessstudio trainieren will, sollte sich also vorab über die dortigen Regeln informieren.

Gibt es Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regel?

Ja. Wer eine Impfung hat, die nicht länger als vier Monate zurückliegt, muss bei 2G-Plus keinen Test vorlegen. Gleiches gilt für Genesene, deren Infektion nicht länger als vier Monate zurückliegt.

Kann ich mich kostenlos testen lassen in der Schweiz?

Schnelltests sind kostenlos, wenn sie für ein Covid-Zertifikat benötigt werden. Das gilt aber nur für Schweizer oder Menschen, die in der Schweiz leben. PCR-Tests bleiben kostenpflichtig. Bei Personen mit Symptomen, bei Kontaktpersonen und Personen mit positivem Selbsttest sind sie nach wie vor kostenlos.

Was ist mit privaten Treffen?

Sobald ein Teilnehmer über 16 Jahren ungeimpft ist, dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Kinder werden dabei mitgezählt.

Die bisherige Einschränkung für private Treffen von Geimpften und Genesenen von maximal 30 in Innenräumen und 50 draußen gilt seit 24. Januar nicht mehr.

Ab 17. Februar dürfte die Kontaktbeschränkung ganz fallen. Über entsprechende Aufhebungen berät der Bundesrat derzeit.

Was gilt bei Demonstrationen?

Wenn mehr als 300 Menschen beteiligt sind, gilt die 3G-Regel. Teilnehmer müssen also geimpft, genesen oder getestet sein.

Bleibt die Homeoffice-Pflicht bestehen?

Nein, die Pflicht zum Homeoffice ist beendet. Unternehmen können also wieder frei entscheiden, wo ihre Mitarbeiter arbeiten sollen.

Was gilt für Schulen?

Die Maskenpflicht gilt in weiterführenden Schulen. Bei den Grundschulen liegt die Entscheidung bei den Kantonen.

Wie ist das bei Unis?

Hier gilt die 3G-Regel.

Droht die Schließung von Skigebieten in der Schweiz?

Nein. Die Skigebiete sollen offen bleiben. Après-Ski-Veranstaltungen sind aber ebenfalls nur mit Covid-Zertifikat möglich. Skigebiete schließen will der Bundesrat nicht.

Mitte Februar könnten die bisherigen Einschränkungen ganz fallen. Darüber berät der Bundesrat derzeit.

Menschen warten auf ihre Impfungen im Boosterimpfzentrum. Wann alle sich impfen lassen können, die nun Anspruch darauf haben, ist nicht ...
Menschen warten auf ihre Impfungen im Boosterimpfzentrum. Wann alle sich impfen lassen können, die nun Anspruch darauf haben, ist nicht ganz klar. | Bild: Ennio Leanza

Ab wann kann man sich in der Schweiz boostern lassen?

Ab vier Monate nach der letzten Impfung.

Wie lange gelten diese neuen Regeln?

Ursprünglich bis zum 31. März. Einige Regeln wurden nun aber bereits gekippt, am 16. Februar will der Bundesrat darüber entscheiden, ob alle Maßnahmen fallen oder ob sie stufenweise abgebaut werden.

Rückmeldung an den Autor geben