Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung, nach der in weiten Teilen der Fußgängerzone Masken getragen werden müssen, angemessen sei. Der Antragsteller, ein Tuttlinger Rechtsanwalt, hatte dies
Tuttllngen
Verwaltungsgericht stellt klar: Die Maskenpflicht in der Tuttlinger Fußgängerzone gilt zu jeder Uhrzeit
Die Stadt setzt sich gegen die Auffassung eines Tuttlinger Rechtsanwalts durch. Dessen Antrag wurde laut einer Mitteilung der Stadt vom Verwaltungsgericht Freiburg abgewiesen.
