Wegen ihres Aufrufs zu einer nicht genehmigten Versammlung ist eine 37-Jährige aus der Heuberggemeinde Stetten am kalten Markt von Amtsrichterin Kristina Selig zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilt worden. Das Gericht folgte dem Vorwurf der
Stetten am kalten Markt
Geldstrafe für 37-Jährige wegen Aufrufs zu Lichterspaziergang in Stetten am kalten Markt
Zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilte das Amtsgericht Sigmaringen eine Frau, die über Telegram die ungenehmigte Veranstaltung am 13. Januar bekannt gemacht hatte.
