St. Blasien
Amtsgericht verurteilt frühere Mitarbeiterin des Radon-Bades wegen Unterschlagung von Einnahmen zu Geldstrafe
Das Amtsgericht St. Blasien hat eine frühere Mitarbeiterin des Radon Revital Bades zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Der Angeklagten war vorgeworfen worden, Tageseinnahmen in Höhe von rund 18.000 Euro veruntreut zu haben. Als Motiv nannte die Staatsanwaltschaft eine angespannte finanzielle Situation.
