Es ist eine gute Nachricht für erwerbstätige Mütter und Väter: Wenn Schule oder Kindergarten wegen Corona geschlossen sind und es keine Möglichkeit der Betreuung gibt, haben Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf
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Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung: Was Grenzgänger über mögliche Entschädigungen während Corona wissen müssen
Wer in Deutschland arbeitet, soll bei geschlossener Schule und Kita einen Ausgleich für Verdienstausfälle bekommen können. Doch was ist mit Angestellten bei Schweizer Arbeitgebern? Auch hier gibt es die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen – allerdings können diese noch nicht beantragt werden.
