Seit Montag, 16. August, gilt die 3-G-Regel in Baden-Württemberg unabhängig von der regionalen 7-Tage-Inzidenz. Das heißt: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Schnelltest vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden
Hochrhein/Schweiz
Verschärfte Testpflicht: Was Kunden aus der Schweiz jetzt in Baden-Württemberg beachten müssen
Baden-Württemberg macht Druck im Kampf gegen Corona. Ungeimpfte müssen seit 16. August einen Negativtest vorlegen – unter anderem beim Besuch von Restaurants, Friseursalons oder Thermalbädern. Schreckt das die Schweizer Kunden ab? In Grenzstädten wie Bad Säckingen geht die Sorge um.
