Das Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ erfüllt nach Einschätzung der Stadtverwaltung alle gesetzlichen Vorgaben. In ihrer Sitzungsvorlage zum 24. September legt die Verwaltung dem Gemeinderat nahe, das Begehren für
Überlingen
Rauenstein Ost: Verwaltung hält das Bürgerbegehren für zulässig – Bürgerentscheid am 14. Dezember?
Von 5102 Unterschriften für den Erhalt der Grünfläche an der Rauensteinstraße sind 3919 gültig. Die Stadtverwaltung empfiehlt, das Begehren zuzulassen. Am Mittwoch fällt im Gemeinderat die Entscheidung.
