Die Bahn hat die Weichen schon gestellt: Der Gäubahn droht für lange Jahre in Stuttgart-Vaihingen das Abstellgleis. Doch der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) kämpft weiter für den Erhalt des Gäubahnanschlusses an den Stuttgarter Hauptbahnhof. Das Wort haben jetzt erneut die Juristen. Denn der LNV hat mit Schreiben von diesem Freitag vor dem Eisenbahnbundesamt (EBA) eine mündliche Anhörung zu der geplanten Kappung der Gäubahn durch die Bahn beantragt.
Die Deutsche Bahn will die Gäubahn von 2025 an für eine mindestens sieben Jahre lange Übergangsphase – bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels zwischen Böblingen und Stuttgarter Flughafen als neue Gäubahnanbindung – vom Stuttgarter Hauptbahnhof abhängen und auf dem Regionalbahnhof in Stuttgart-Vaihingen enden lassen. In der ursprünglich genehmigten Planung waren allerdings nur etwa vier Monate Unterbrechung vorgesehen.
Mindestens ein Gleis soll bleiben
Der LNV hält diese Unterbrechung für formal rechtswidrig und hat dazu drei Rechtsgutachten vorgelegt, die dem EBA im Juni 2022 per Eilantrag zugingen. Darin forderte der LNV, bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels mindestens ein Gleis der – im Stuttgarter Abschnitt auch Panoramabahn genannten – Gäubahnstrecke bis an den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof beizubehalten. Dies sei für eine klima- und umweltverträgliche Anbindung des Südens von Baden-Württemberg und aus der Schweiz für Stadt wie Region Stuttgart und für das Land essenziell.
Seitdem wartete der LNV auf die Stellungnahme der Bahn zu dem Eilantrag. Diese war beim EBA zwar schon im Oktober eingegangen – der LNV erhielt allerdings trotz mehrfacher Nachfragen davon aber erst Anfang März Kenntnis. Die Bahn und ihre Anwälte begründen darin, warum sie ihr Vorgehen als rechtlich korrekt betrachten.
Der LNV sieht in der Begründung allerdings mehrere Rechtsmängel und Beschönigungen der Auswirkungen der Gäubahn-Kappung. Insbesondere blende die Bahn die nachteiligen Auswirkungen auf den Schienenverkehr im südlichen Abschnitt der Gäubahn mit Städten wie Rottweil, Tuttlingen, Singen/Konstanz sowie Schaffhausen und Zürich völlig aus.
„Die Schweiz ist Baden-Württembergs bedeutendster Außenhandelspartner. Auch für wichtige Wirtschaftsbeziehungen müssen umweltverträgliche Verkehrsangebote erhalten und ausgebaut, sie dürfen keinesfalls verschlechtert werden“, heißt es in dem LNV-Antrag. Nun muss das Eisenbahn-Bundesamt über eine mündliche Erörterung entscheiden.