Mitte nächster Woche soll in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten. Einiges ist noch nicht endgültig geklärt. Das sind die wichtigsten Themen der Neuregelung.
Was verändert sich im Corona-Stufensystem des Landes?
Bislang richten sich die Corona-Maßnahmen im Südwesten nach einem vierstufigen System. Dieses besteht aus der Basis- und Warnstufe sowie den Alarmstufen I und II. Künftig soll die Alarmstufe II wegfallen, die harte Einschnitte für Ungeimpfte beinhaltet und bei der in weiten Teilen die Regel 2G plus gilt. Es bleiben also noch drei Stufen.
Gibt es neue Grenzwerte?
Welche Stufe im Corona-System des Landes greift, entscheiden zwei Werte: Zum einen die Hospitalisierungsinzidenz, also wie viele Covid-Patienten, gerechnet auf 100.000 Einwohner, in den Kliniken im Südwesten in einer Woche behandelt werden. Zum anderen die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen im Land.
Die Warnstufe greift künftig ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 4 oder wenn mehr als 250 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen behandelt werden. Die Alarmstufe tritt laut der neuen Regelung in Kraft bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 15 und bei mindestens 390 Intensivpatienten.
In welcher Stufe befindet sich das Land mit der Neuregelung?
Die neue Corona-Verordnung soll am 23. oder 24. Februar in Kraft treten. Aktuell (Stand: 17. Februar 2022) liegt die Hospitalisierungsinzidenz im Südwesten bei 8 und es werden 286 Covid-Fälle auf den Intensivstationen behandelt. Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass bis Mitte nächster Woche beide Grenzwerte der Alarmstufe überschritten werden, gilt dann die Warnstufe. Generell wird die Messlatte , ab der die schärferen Maßnahme der Alarmstufe greifen, deutlich höhergelegt.

Was ist die zentrale Veränderung ab nächster Woche?
Die 2G-Regel wird in vielen Bereichen durch die 3G-Regel ersetzt, neben Geimpften und Genesenen haben also auch Ungeimpfte mit einem aktuellen negativen Test Zutritt. Die Regelung gilt etwa für die Gastronomie, Veranstaltungen und in Bereichen wie Kultur, Freizeit, Messen, Bildung oder auch bei körpernahen Dienstleistungen.
Welche Veränderungen sind bei den Veranstaltungen geplant?
Hier ist noch nichts festgelegt. Wie aus Regierungskreisen verlautet, übernimmt der Südwesten die Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz. Im Innenbereich wäre demnach eine Auslastung der Kapazität von bis zu 60 Prozent erlaubt – und die Obergrenze läge bei 6000 Besuchern. Im Außenbereich wären bis zu 75 Prozent der Höchstkapazität erlaubt und die maximale Zuschauerzahl würde bei 25.000 Menschen liegen.
Was gilt für die Fasnachts-Veranstaltungen?
Unter bestimmten Bedingungen sollen Fastnachtsumzüge zugelassen werden. Voraussetzung sind die 3G-Regel sowie eine enge Abstimmung mit den örtlichen Behörden.
Können Discos und Clubs öffnen?
Sie können unter strengen Auflagen öffnen. Aus Regierungskreisen ist zu hören, es werde in diesem Bereich die Regel 2G plus gelten.
Was gilt für den Handel?
Der Einzelhandel ist wieder völlig offen, es sind keine Nachweise mehr zu erbringen. Nur die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Welche Regel muss bei privaten Treffen beachtet werden?
Für Geimpfte, Genesene und Kinder gibt es weiter keine Einschränkungen. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen sich mit einem Haushalt plus zehn Personen treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder werden nicht mitgezählt.
Sind Masken weiter Pflicht?
Im Südwesten wird die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen grundsätzlich beibehalten.