Die Regelung für Corona-Hotspots mit besonders vielen Infektionen lässt weiter auf sich warten. Wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Inzidenz für drei Tage über 200 Ansteckungen je 100.000 Einwohner liegt, sollen vor Ort Ausgangsbeschränkungen und weitere Corona-Maßnahmen erlassen werden. Unter anderem die Kreise Tuttlingen, Lörrach und der Schwarzwald-Baar-Kreis liegen derzeit über diese Marke.

Was sich Lucha vorstellt

Die Pläne von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sehen vor, dass sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen darf. Zudem schlägt er ein Verbot aller Veranstaltungen bis auf religiöse Zusammenkünfte und Gerichtsverfahren vor. Friseure und Sonnenstudios sollten schließen, Einzelhändler auf Sonderaktionen verzichten. Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wären nur noch nach einem Antigen-Schnelltest und mit FFP2-Maske möglich.

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Was die CDU nicht will

Strittig sind weiterhin die von Lucha vorgeschlagenen Ausgangsbeschränkungen, die dem Koalitionspartner CDU zu weit gehen. Für das Verlassen der Wohnung wird ein triftiger Grund verlangt, etwa der Gang zur Arbeit oder in die Schule. Besuche wären nur erlaubt bei Lebenspartnern, Alten, Kranken und Menschen mit Einschränkungen. Sport und Bewegung an der frischen Luft sollte nur alleine oder höchstens mit einer weiteren Person aus einem fremden Haushalt erlaubt werden.

Ein Bild aus Blumberg-Riedböhringen – hier galt im April tatsächlich eine zweiwöchige Ausgangssperre. Das Dorf im ...
Ein Bild aus Blumberg-Riedböhringen – hier galt im April tatsächlich eine zweiwöchige Ausgangssperre. Das Dorf im Schwarzwald-Baar-Kreis ist in der Region der einzige Ort, an dem es dieses Modell während der Corona-Pandemie bisher gab. | Bild: Niederberger, Holger

Schulen? Das soll jeder Kreis selbst entscheiden

Abgewehrt hat Eisenmann offensichtlich einen Automatismus, dass in den besonders hoch belasteten Kreisen die weiterführenden Schulen automatisch auf Wechselunterricht umstellen müssen. Darüber sollen Gesundheitsämter und Schulbehörden vor Ort entscheiden.

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Sonderregeln auch für Mini-Bereiche

Kretschmann weist darauf hin, dass es in großen Landkreisen die Einschränkungen gezielt nur für Orte mit hoher Belastung geben soll. Auch in Großstädten könne es nach Stadtbezirken unterschiedliche Regeln geben.