Deborah Dillmann

Zähne können viel über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Menschen verraten. Werden sie plötzlich zum Problem, entstehen Löcher oder treten Schmerzen auf, ist ein Zahnarztbesuch unvermeidlich. Doch das kann schnell teuer werden.

Für viele Menschen sind die Kosten für einen Zahnersatz eine erhebliche finanzielle Belastung. Besonders Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld stehen hier vor einer schwierigen Situation, denn das begrenzte Budget lässt oft wenig Spielraum für teure zahnärztliche Behandlungen. In einem solchen Fall stellt sich die Frage: Werden die Kosten für einen Zahnersatz übernommen, wenn das Einkommen kaum für den Alltag reicht?

Übrigens: Das Bürgergeld wurde 2024 erhöht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Empfängerinnen und Empfänger neben dem Regelbedarf auch Mehrbedarfe geltend machen - zum Beispiel bei Behinderung, Schwangerschaft oder einer kostenaufwendigen Ernährung. Außerdem übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für Miete und Heizung.

Bürgergeld und Zahnersatz: Werden die Kosten übernommen?

Wer in Deutschland nur wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse unter Umständen einen 100-prozentigen Zuschuss zum Zahnersatz bekommen. Menschen mit einem besonders geringen Einkommen fallen laut kostenfalle-zahn.de, einem Angebot der Verbraucherzentrale, nämlich unter die Härtefallregelung beim Zahnersatz. In diesem Fall werden die Kosten komplett übernommen.

Ob die Regelung greift oder nicht, hängt von den monatlichen Bruttoeinnahmen ab. Für 2024 liegt die Grenze bei 1414 Euro. Lebt eine weitere Person - der Ehepartner oder die Lebenspartnerin oder ein familienversichertes Kind - mit der oder dem Betroffenen in einem Haushalt, steigt die Grenze auf 1944,25 Euro. Mit jeder weiteren im Haushalt lebenden Person erhöht sich die Grenze um 353,50 Euro.

Außerdem fallen laut kostenfalle-zahn.de auch Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen unter die Härtefallregelung. Neben BAföG, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge und der Grundsicherung im Alter trifft das auch auf das Bürgergeld zu.

Also: Ja, für Menschen, die Bürgergeld beziehen, werden die Kosten für einen Zahnersatz übernommen. Zuständig ist in diesem Fall aber nicht das Jobcenter, sondern die Krankenkasse. Für die Kostenübernahme muss ein Antrag bei der jeweils zuständigen Krankenversicherung gestellt werden. Laut der Techniker Krankenkasse (TK) werden die Kosten allerdings nur dann zu 100 Prozent übernommen, wenn es sich um eine reine Regelversorgung handelt. Das bedeutet, dass der Zahnersatz zahnmedizinisch notwendig ist.