Tiana Zoric

Die CDU hat seit Dienstag, 11. Juli 2023, einen neuen Generalsekretär - Carsten Linnemann (45). Und neben Schnellverfahren für Freibadschläger will dieser sogleich das Bürgergeld wieder ändern, sollte es zu einer Bundesregierung mit CDU-Anteil kommen.

Bürgergeld: So will Linnemann es ändern

In einem Interview mit der Bild am Sonntag äußerte sich der neue CDU-Generalsekretär zum Bürgergeld. Menschen, die nicht arbeiten können, sollen weiterhin staatliche Hilfe bekommen. "Aber wer arbeiten kann und Bürgergeld bezieht, muss auch eine Arbeit annehmen", sagte Linnemann. Hilfe vom Staat solle in diesem Fall nicht erwartbar sein.

Aus diesem Grund würde sich die Partei "das Bürgergeld vornehmen" - falls sie wieder in die Bundesregierung kommen sollten. Auch am Begriff "Bürgergeld" störte sich der Nordrhein-Westfale: Dies klinge, als würde es jedem oder jeder zustehen.

Das Bürgergeld ist der Nachfolger des viel umstrittenen Hartz IV, das 2005 unter Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) eingeführt wurde. Seit Anfang diesen Jahres gibt es den Hartz-IV-Nachfolger, der von der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht wurde.

Übrigens: Das Bürgergeld soll 2024 bereits steigen. Und manchmal haben auch Studenten Anspruch auf die finanzielle Hilfe.

Linnemann: Freibadschlägern solle schnell der Prozess gemacht werden

In Hinblick auf die Schlägereien in Berliner Freibädern forderte Linnemann zudem sogenannte Schnellverfahren: "Wer mittags im Freibad Menschen angreift, muss abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden. Auch am Wochenende." Wie die Tagesschau schreibt, sei aber vor allem das Berliner Justizsystem bereits jetzt schon so überlastet, dass etwa die Hälfte der Geldwäscheverfahren im vergangenen Jahr eingestellt wurden.

Zwar gebe die Strafprozessordnung her, dass solche Schnellverfahren durchgeführt werden können. Doch laut dem Spiegel ist es unklar, ob diese auf solche Fälle überhaupt anwendbar seien. Erst kürzlich habe die Berliner Staatsanwaltschaft Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" in einem Schnellverfahren vor Gericht bringen wollen. Die Richterin entschied jedoch, dass der Fall nicht dafür geeignet sei.