Julius Bretzel

Das Bürgergeld soll für bedürftige Menschen ein Existenzminimum sein. Gleichzeitig soll die Sozialleistung dafür sorgen, dass Arbeitslose wieder zurück in die Arbeitswelt finden können. Um das zu schaffen, gibt es verschiedene Regeln und Pflichten für Bürgergeld-Empfänger. Und im Zuge der Haushaltsdebatte für 2025 hat die Ampel-Koalition nun auch über Maßnahmen diskutiert, falls die Pflichten nicht erfüllt werden. Nun steht fest: Beim Bürgergeld sollen bald die Zügel angezogen werden. Was auf Empfänger zukommen kann, lesen Sie hier.

Bürgergeld: Schärfere Maßnahmen für Empfänger geplant

Mit schärferen Regeln sollen mehr Bezieher von Bürgergeld zum Arbeiten bewegt werden. Die Bundesregierung plant dafür die sogenannte Wachstumsinitiative, mit der die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung kommen soll. Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte dazu ein Papier, aus dem die geplanten neuen Maßnahmen für Bürgergeld-Bezieher hervorgehen.

Schärfere Regeln beim Bürgergeld: Deutlich längerer Arbeitsweg

Eine Änderung soll der mögliche Arbeitsweg sein, der bei einem Job als zumutbar gilt. Künftig soll bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar sein, wie in dem Papier geschrieben ist. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit gelten sogar drei Stunden Hin- und Rückfahrt als zumutbar. „Die Jobcenter sollen in einem Umkreis von 50 Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort nach einem Arbeitsplatz suchen“, heißt es im BMF-Schreiben. Es gebe aber Ausnahmen für Personen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Übrigens: Aufstocker können unter bestimmten Voraussetzungen Kilometergeld für ihren Arbeitsweg bekommen.

Bürgergeld: Sanktionen werden verschärft

SPD, Grüne und FDP wollen im Rahmen der Wachstumsinitiative auch die „Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung“ verschärfen: „Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen“, heißt es vom BMF.

In diesen Fällen will die Bundesregierung das Bürgergeld um 30 Prozent für drei Monate kürzen. Allerdings soll dabei gelten, dass bei positiver Mitwirkung - wenn der Bürgergeld-Bezieher beispielsweise Mitwirkungsbereitschaft zeigt - die Sanktion aufgehoben wird, erklärt die Ampel.

Härtere Regeln soll es auch beim Thema Schwarzarbeit geben. „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzielle Schäden“, begründet die Bundesregierung den Schritt. Sie will Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern in Zukunft als Pflichtverletzung ahnden. Als Sanktion sollen dieselben Regeln wie für Jobverweigerer gelten: Leistungsempfängern, die schwarz arbeiten, sollen für drei Monate die Bürgergeld-Bezüge um 30 Prozent gekürzt werden.

Außerdem möchte die Bundesregierung auch verstärkt Ein-Euro-Jobs zuweisen lassen, wenn Bürgergeld-Empfänger die Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt immer wieder verweigern.

Bürgergeld: Karenzzeit für Schonvermögen wird halbiert

Die Karenzzeit, die 2023 mit dem Bürgergeld eingeführt wurde, betrifft neben der Wohnung des Leistungsbeziehers auch sein Vermögen. In der Zeit verzichtet der Staat darauf, dass der Bürgergeld-Bezieher sein Vermögen für die Deckung des Lebensunterhalts einsetzen muss. Diese Regelung für das Schonvermögen soll wohl auch geändert werden.

Die Karenzzeit für das Schonvermögen soll laut dem Papier von zwölf auf sechs Monate halbiert werden. Als Begründung schreibt das BMF: „Das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung und ist nicht dafür da, das Vermögen einzelner abzusichern.“ Die Altersvorsorge bleibt davon aber ausgenommen.

Übrigens: Erst dieses Jahr wurde das Bürgergeld erhöht. Dennoch hoffen einige darauf, dieses Jahr noch eine Erhöhung und eine Ausgleichszahlung zu bekommen.