„Das Bürgergeld soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, in Beschäftigung bringen und ihnen den Lebensunterhalt sichern“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Bürgergeldberechtigt sind Menschen, die nicht für das Arbeitslosengeld infrage kommen, aber auch nicht allein ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das liegt teilweise an Lebensumständen, für die die Menschen nichts können: Viele Beziehende sind Geringverdienende, die ihr Gehalt aufstocken, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete oder Langzeitarbeitslose, berichtet Caritas. Auch nicht erwerbsfähige Personen, wie Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben, und Alleinerziehende können Bürgergeld beziehen.
Um alle Rechnungen bezahlen zu können, ist es wichtig, dass das Bürgergeld zur richtigen Zeit auf dem Konto ist. Wann die Bürgergeld-Auszahlung im Oktober 2025 stattfindet und wie hoch der Regelsatz aktuell ist, erfahren Sie hier.
Auch interessant: Um das Bürgergeld zu bekommen, ist ein Antrag mit verschiedenen Nachweisen und Unterlagen notwendig, die Berechtigte einreichen müssen. Seit Januar 2023 kann man in Deutschland Bürgergeld auch digital beantragen.
Bürgergeld-Auszahlung für Oktober 2025: Wann wird das Geld überwiesen?
Das Bürgergeld wird Berechtigten meist am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto gutgeschrieben. Dabei gilt auch der Samstag als Werktag, Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen nicht unter den Begriff. Das Bürgergeld für Oktober 2025 wird demnach am Dienstag, dem 30. September 2025, ausgezahlt. Wichtig: Die genauen Überweisungstage für das Bürgergeld können je nach Jobcenter variieren und sich teilweise auch um ein bis zwei Tage nach hinten oder vorn verschieben. Wer ganz genau wissen will, wann das Geld auf dem Konto ist, sollte beim zuständigen Jobcenter nachfragen.
Laut der Agentur für Arbeit aktualisiert die Behörde am 6. Oktober ihre Betriebssysteme, weshalb an diesem Tag Auskünfte zu Zahlungen eingeschränkt sein werden.
Übrigens: Die Neue Grundsicherung bringt einige Änderungen im Vergleich zum Bürgergeld mit. Auch das Vermögen und dessen Prüfung sind betroffen. Um Kosten zu senken, könnte die umgangssprachliche „Zwangsverrentung“ 2027 zurückkehren.
Bürgergeld 2025: Wie hoch ist der Regelsatz?
Zuletzt wurde das Bürgergeld am 1. Januar 2024 erhöht. 2025 gab es laut der Bundesregierung eine sogenannte Nullrunde. Der Regelsatz liegt daher laut dem BMAS für eine alleinstehende Person weiterhin bei 563 Euro pro Monat. Paare bekommen je Partner 506 Euro und auch für Kinder gibt es eigene Sätze. So bekommt etwa eine Familie mit drei Kindern mehr Bürgergeld als eine Familie mit zwei Kindern.
Diese Regelbedarfe gelten laut dem BMAS:
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Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigen Partnern: 563 Euro pro Monat
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Volljährige Partner: 506 Euro pro Monat
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Volljährige ohne eigenen Haushalt unter 25 Jahren: 451 Euro pro Monat
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Kinder von 14 bis 17 Jahren, Minderjährige mit volljährigen Partnern: 471 Euro pro Monat
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Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro pro Monat
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Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro pro Monat
Übrigens: Personen, die Bürgergeld beziehen, bekommen vom Jobcenter einige Kosten bezahlt. Dazu gehören sogar solche, mit denen nicht unbedingt gerechnet wird. Auch Schulden können in manchen Fällen vom Jobcenter übernommen werden.