Das Bürgergeld ist eine Leistung des Staates, die das Existenzminimum jedes Einzelnen wahren soll. Eingeführt wurde es 2023 von der Ampelkoalition, wodurch Hartz 4 abgelöst wurde. Der Regelsatz liegt im Jahr 2025 bei 563 Euro pro Erwachsenen im Monat. Ist man an einer Hochschule beziehungsweise Universität eingeschrieben und studiert, ist man in aller Regel Bafög-berechtigt.
Das Wort Bafög ist laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) abgekürzt für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine Leistung, die man Schüler ab der 10. Klasse oder als Studierender beantragen kann. Es ist elternabhängig und wird deshalb dann vom Staat gefördert, wenn man selbst und die Erziehungsberechtigten nicht für die Lebenshaltungskosten während der Ausbildung aufkommen können.
Doch manchmal gibt es denn Fall, dass Menschen nicht Bafög-berechtig sind – und dann überlegen, ob sie stattdessen Bürgergeld beziehen können. Das ist sogar möglich – dafür gibt es Ausnahmeregelungen. Doch kann man auch beides gleichzeitig beziehen – Bafög und Bürgergeld?
Übrigens: Über 5 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld in Deutschland – und das kostet den Staat einige Milliarden im Jahr.
Bürgergeld und Bafög: Wann kann man beides beziehen?
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen bestehen:
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Ein Mindestalter von 15 Jahren und ein Alter unterhalb der Renten-Altersgrenze.
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Ein Wohnort innerhalb Deutschlands und Lebensmittelpunkt in Deutschland.
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Die Fähigkeit, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
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Die eigene Hilfsbedürftigkeit oder die der Bedarfsgemeinschaft muss nachgewiesen werden.
Es kommt allerdings zum Ausschluss von Studium und Bürgergeld. Obwohl viele Studierende neben dem Studium arbeiten – laut der 22. Sozialerhebung 2021 sind es 64 Prozent der Studierenden – stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da sie in ihrer Hauptzeit ihr Studium verfolgen. In der Regel ist ein gleichzeitiger Bezug von Bafög und Bürgergeld also nicht möglich. Wie das Deutsche Studierendenwerk festhält, gibt es die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen nach § 7 Absatz 6 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) eine Aufstockung zum BAföG zu erhalten. Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt, sich bei der Sozialberatungsstelle des eigenen Studierendenwerks beraten zu lassen.
Es ist also in der Regel nicht möglich, Bafög und Bürgergeld gleichzeitig zu beziehen. Und grundsätzlich ist es auch nicht möglich als Studentin oder Student, Bürgergeld zu beziehen, wobei es einige Ausnahmen gibt.
Übrigens: Auch arbeitende Menschen können Bürgergeld beziehen, oder müssen es sogar, wenn ihr Einkommen nicht reicht – in Form einer Aufstockung.