Besitzer von Öl-, Pellet- und Flüssiggasheizungen sowie Kachel- und Kohleöfen können ab sofort die angekündigten Notfallhilfen für extrem gestiegene Heizkosten im Jahr 2022 beantragen. Wie das Stuttgarter Umweltministerium (UM) am Montag mitteilte, sei die dafür nötige Online-Plattform nun freigeschaltet.

Zudem sei eine Telefon-Hotline eingerichtet worden, über die Papieranträge bestellt werden könnten, hieß es. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung und Auszahlung der geschätzt 500.000 Anträge zu vermeiden, solle dies aber die Ausnahme bleiben. Die Beantragung per Papier führe zudem zu einer verzögerten Auszahlung der Hilfen.

Telefon-Hotline nur für Ausnahmefälle

Mit der Härtefallhilfe reagieren die Länder auf drastisch gestiegene Energiepreise im Jahr 2022. Abgefedert werden Mehrkosten im Jahr 2022, die über eine Verdopplung des Preisniveaus von 2021 hinausgehen. Der dann noch anfallende Betrag wird zu 80 Prozent vom Staat erstattet. Die Energiekosten müssen durch Rechnungen nachgewiesen werden. Maximal sind 2000 Euro Erstattung möglich.

Entscheidend für die Höhe der Erstattung sind allerdings laut Bundeswirtschaftsministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten – also die Energierechnung der Einzelhaushalte -, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder Referenzpreise ermittelt.

Holzpellets werden immer beliebter. Das treibt den Preis.
Holzpellets werden immer beliebter. Das treibt den Preis. | Bild: Florian Schuh, dpa

Bei Heizöl beträgt dieser Brutto-Preis beispielsweise 71 Cent je Liter, bei Flüssiggas 57 Cent je Liter und bei Holzpellets 24 Cent je Kilogramm. Die Erstattung bekommt aber nach Angaben des Stuttgarter UM auch, wer mit Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Koks feuert.

Die Service-Nummer ist unter 0711/1261600 von Montag bis Freitag zwi­schen 9 Uhr und 17 Uhr freigeschaltet.

Haushalte brauchen diverse Bescheinigungen

Um die Hilfen zu erhalten, seien im Regelfall Rechnungen der gekauften Brennstoffe, Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für deren Bezahlung sowie ein Feuerstättenbescheid für die betreffende Heizung nötig, heiß es vom UM.

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Um ihre Identität zu belegen, müssten Privatpersonen zudem ein Foto ihres Ausweises – Vorder- und Rückseite – hochladen sowie ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen, beilegen. Das Verfahren entspreche den üblichen Verfahren zur Identitätsfeststellung bei Online-Vertragsschlüssen, sagte ein UM-Sprecher dem SÜDKURIER.