Wolfsburg (dpa) – Aufsichtsrat und Vorstand betonten aber, dass der Vorschlag unter dem Vorbehalt stehe, dass die weiter laufende Untersuchung bis zum Aktionärstreffen am 22. Juni nichts Belastendes zutage fördere. Mögliche Schadenersatz-Ansprüche blieben erhalten. "Grundlage dieser Empfehlung sind die derzeit vorliegenden Informationen aus der umfassenden, wenngleich noch nicht abgeschlossenen Untersuchung der US-amerikanischen Kanzlei Jones Day zur Diesel-Thematik", hieß es in der Mitteilung. Der VW-Aufsichtsrat habe prüfen lassen, ob nach derzeitigem Kenntnisstand "eindeutige und schwerwiegende Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festzustellen sind". Der Mitteilung war eine Aufsichtsratssitzung vorausgegangen, bei der die Kontrolleure um eine Lösung gerungen hätten, hieß es aus ihrem Umfeld.
Auf der Tagesordnung für Hauptversammlungen steht stets der Punkt Entlastung. Im Diesel-Debakel hat er aber große Brisanz. Der frühere Konzernchef Martin Winterkorn war im Strudel der Affäre im September 2015 zurückgetreten, beteuerte aber seine Unschuld. Der frühere Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch wechselte an die Spitze des Aufsichtsrates, was Kritik auslöste. Unter anderem ist es umstritten, ob Pötsch in seiner alten Funktion rechtzeitig die Finanzwelt über die Abgas-Affäre informierte. Einkaufsvorstand Francisco Javier Garcia Sanz, der schon Jahre vor dem Einbau der Betrugs-Software in die Topmanager-Riege aufstieg, bekam die Aufarbeitung des Diesel-Skandals zugewiesen. Auch Winterkorn-Nachfolger Matthias Müller, Audi-Chef Rupert Stadler und China-Vorstand Jochem Heizmann saßen schon vor dem Auffliegen des Skandals im Vorstand.
VW hat stets betont, dass frühere Vorstandsmitglieder erst sehr spät – nämlich im Frühling 2015 – erste Indizien gesehen hätten. Auch im weiteren Verlauf sei im Vorstand nichts verschleppt oder gar gezielt vertuscht worden.