Wohnen ist teuer – für Menschen mit wenig Geld ist bezahlbarer Wohnraum eine Herausforderung. Deshalb wird monatlich Wohngeld an Haushalte mit geringem Einkommen ausgezahlt. Der Zuschuss wird laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr von Bund und Land an Mieterinnen und Mieter und an Eigentümerinnen und Eigentümer ausgezahlt. Allerdings müssen die Berechtigten das Geld zuvor beantragen. Wann wird im September 2025 das Wohngeld für Oktober ausgezahlt?
Wann wird das Wohngeld für Oktober 2025 ausgezahlt?
Das Wohngeld für Oktober 2025 wird Ende September überwiesen. Damit die Berechtigten zu Beginn des Monats genügend Geld haben, um die Miete zu zahlen, wird gemäß dem Paragrafen 26 Wohngeldgesetz (WoGG) das Geld jeweils am Ende des Vormonats bereitgestellt. Laut dem Internetportal leistungslotse.com wird der Zuschuss am letzten Bankarbeitstag des Vormonats überwiesen. Der Überweisungstag fällt damit in den meisten Bundesländern in diesem Monat auf Dienstag, den 30. September.
Wer hat einen Anspruch auf Wohngeld?
Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist das Wohngeld ein Instrument, um Haushalte mit geringem Einkommen und hohen Wohnkosten zu entlasten. Die Wohngeldbehörde vor Ort entscheidet über den Antrag. Ob das Amt am Ende den Anspruch auf die Sozialleistung gestattet, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung.
Laut dem BMWSB beziehen derzeit etwa 1.200.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Mehr als die Hälfte, etwa 52 Prozent, der Haushalte sind von Rentnerinnen und Rentnern bewohnt. Etwa 44 Prozent sind Familien.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Wie viel Geld Wohngeldberechtigte erhalten, hängt laut BMWSB von mehreren Aspekten ab: dem Einkommen, dem Wohnort, der Miethöhe und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Alle zwei Jahre wird der Zuschuss an die Mietpreisentwicklung angepasst. Die letzte Erhöhung erfolgte am 1. Januar 2025. Der Wohngeldrechner des BMWSB bietet eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe der Zuschuss erfolgen könnte.
Übrigens: Nicht jeder muss beim Antrag eine Mietbescheinigung einreichen. Denn nicht nur Mieterinnen und Mieter, auch Eigentümerinnen und Eigentümer einer eigenen Immobilie können Wohngeld beziehen.