Lina Frijus-Plessen

Nach einem langen Arbeitsleben freuen sich viele Menschen auf ihren wohlverdienten Ruhestand. Je nach Geburtsjahr braucht es bis zur Rente allerdings noch einen langen Atem. Denn in Deutschland wird das reguläre Renteneintrittsalter derzeit immer weiter erhöht.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird die Regelaltersrente bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Arbeitnehmer, die bis zum Jahr 1963 geboren wurden, dürfen noch vor dieser Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Ab Jahrgang 1964 müssen Beschäftigte bis 67 arbeiten, um den vollständigen Beitragssatz zu erhalten. Ein früherer Renteneintritt ist für Versicherte möglich, die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, muss allerdings finanzielle Abschläge in Kauf nehmen.

In anderen EU-Ländern ist es teilweise möglich, deutlich früher in Rente zu gehen als hierzulande. Wie sieht die Situation in unserem Nachbarland Frankreich aus? Dort lösten die Pläne der Regierung zur Anhebung des Renteneintrittsalters im Jahr 2023 monatelang andauernde, teils gewaltsame Proteste in der Bevölkerung aus. Doch im September 2023 trat die umstrittene Rentenreform letztlich in Kraft, wie unter anderem die Zeit berichtete. Zuvor lag das frühestmögliche Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Wann dürfen die Franzosen nun seit der Reform in Rente gehen?

Wie hoch ist das gesetzliche Rentenalter in Frankreich?

Ähnlich wie in Deutschland hängt das gesetzliche Rentenalter in Frankreich vom Geburtsjahr ab. Die jüngste Rentenreform erwirkte eine schrittweise Anhebung des frühestmöglichen Rentenzugangsalters von 62 auf 64 Jahre für Franzosen, die ab dem 1. September 1961 geboren wurden, wie RVaktuell, die Fachzeitschrift der deutschen Rentenversicherung, erläutert. Der frühestmögliche Renteneintritt in Frankreich erfolgt seither nach dieser Staffelung:

Geburtsjahr Frühestmögliches gesetzliches Renteneintrittsalter
1.1.1955 bis 31.8.1961 62 Jahre
1.9.1961 bis 31.12.1961 62 Jahre und 3 Monate
1962 62 Jahre und 6 Monate
1963 62 Jahre und 9 Monate
1964 63 Jahre
1965 63 Jahre und 3 Monate
1966 63 Jahre und 6 Monate
1967 63 Jahre und 9 Monate
Ab 1968 64 Jahre

Ab wann kann man in Frankreich abschlagsfrei in Rente gehen?

Wer allerdings eine vollständige Rente ohne Abschläge beziehen möchte, muss laut dem deutsch-französischen Informationsportal Frontaliers Grand Est je nach Geburtsjahr noch ein paar Jahre länger arbeiten. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick, ab welchem Alter Beschäftigte in Frankreich eine abzugsfreie Rente erhalten können:

Geburtsjahr Renteneintrittsalter für eine abschlagsfreie Rente
Bis zum 1.7.1951 65 Jahre
1.7.1951 bis 31.12.1951 65 Jahre und 4 Monate
1952 65 Jahre und 9 Monate
1953 66 Jahre und 2 Monate
1954 66 Jahre und 7 Monate
Ab 1955 67 Jahre

Das Alter ist in Frankreich jedoch nur eine von zwei Voraussetzungen, um ohne Abzüge in Rente gehen zu können, wie Frontaliers Grand Est erläutert. Denn zusätzlich ist auch die Zeitspanne entscheidend, in der Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Für eine abschlagsfreie Rente müssen Beschäftigte für eine festgelegte Anzahl von Quartalen Rentenbeiträge entrichtet haben. Auch diese Anzahl richtet sich nach dem individuellen Jahrgang des Versicherten und wurde im Zuge der Rentenreform angehoben.

Geburtsjahr Anzahl der Quartale für eine abschlagsfreie Rente
Bis einschließlich 1948 160 Quartale (40 Jahre)
1949 161 Quartale (40 Jahre und 1 Quartal)
1950 162 Quartale (40 Jahre und 2 Quartale)
1951 163 Quartale (40 Jahre und 3 Quartale)
1952 164 Quartale (41 Jahre)
1953-1954 165 Quartale (41 Jahre und 1 Quartal)
1955-1957 166 Quartale (41 Jahre und 2 Quartale)
1958-1960 167 Quartale (41 Jahre und 3 Quartale)
1961-1963 168 Quartale (42 Jahre)
1964-1966 169 Quartale (42 Jahre und 1 Quartal)
1967-1969 170 Quartale 42 Jahre und 1 Quartale)
1970-1972 171 Quartale (42 Jahre und 3 Quartale)
Ab 1973 172 Quartale (43 Jahre)

Hat die versicherte Person allerdings eine bestimmte Altersgrenze erreicht, erhält sie nach Angaben des Informationsportals Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS) automatisch eine abschlagsfreie Rente: So steht allen Versicherten, die 1955 oder später geboren sind, ab dem 67. Geburtstag eine vollständige Rente zu, unabhängig von der Anzahl der geleisteten Beitragsquartale. Hier ergibt sich also eine Parallele zum deutschen Rentensystem.

Vorgezogener Ruhestand: Unter diesen Voraussetzungen kann man in Frankreich schon ab 55 Jahren in Rente gehen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Franzosen, ähnlich wie in Deutschland, bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter ohne Abschläge in Rente gehen. Dafür muss laut CLEISS eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Besteht eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, kann die versicherte Person mit 60 Jahren unabhängig von ihrer Versicherungsdauer eine vollständige Rente beziehen.

  • Im Falle einer dauerhaften Schwerbehinderung kann der Versicherte je nach Geburtsjahr bereits zwischen dem 55. und 59. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.

  • Wurden aufgrund eines frühen Eintritts ins Berufsleben bereits über einen langen Zeitraum hinweg Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, kann der Beschäftigte bei Nachweis der erforderlichen Mindestversicherungsdauer in einem Alter zwischen 58 und 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Übrigens: Ein Blick auf die Rentensysteme anderer Länder legt teils große Unterschiede zu Deutschland und auch Frankreich offen. So wurde in Dänemark vor Kurzem die Einführung der Rente mit 70 beschlossen. Arbeitnehmer in Italien können unter gewissen Voraussetzungen hingegen schon mit 59 Jahren in den Ruhestand gehen.