Viktoria Gerg

Wer sich für ein Kind entscheidet, muss beruflich oftmals kürzertreten oder ganz pausieren, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können. In dieser Zeit werden weniger oder gar keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt. Das Problem: Je weniger Beiträge, desto geringer fällt die spätere Rente einmal aus. Um Betroffene zu unterstützen, gibt es die Mütterrente, die meistens – wie der Name schon sagt – von Müttern in Anspruch genommen wird. Aber können eigentlich auch Väter die Mütterrente erhalten?

Mütterrente: Was ist das?

Die Mütterrente wurde am 1. Juli 2014 ins Leben gerufen, um laut der Deutschen Rentenversicherung eine verbesserte rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten zu ermöglichen. Zum 1. Januar 2019 wurde die Mütterrente II eingeführt und mit ihr weitere Verbesserungen bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten.

Wichtig zu wissen: Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, die extra neben der Altersrente ausgezahlt wird, sondern sie erhöht durch zusätzliche Rentenpunkte die spätere Rente.

Können auch Väter die Mütterrente bekommen?

Direkt vorweg: Ja, auch Väter können die Mütterrente erhalten. Bei der Anerkennung der Erziehungszeit ist entscheidend, wer das Kind überwiegend erzogen hat, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Die Rentenversicherung geht zunächst automatisch von der Mutter aus. Die Eltern können die Kindererziehungszeit aber auch auf den Vater übertragen. Rückwirkend ist das maximal zwei Monate möglich. Diese Erklärung muss allerdings gemeinschaftlich und schriftlich durch beide Elternteile geschehen. Gibt es solch eine Erklärung nicht, muss der Vater nachweisen, dass er überwiegend das Kind erzogen hat.

Mütterrente: Was bekommt man für die Kindererziehung?

Aktuell gilt bei der Mütterrente laut Deutscher Rentenversicherung Folgendes:

  • Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, erhält die Mutter bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre auf ihr Rentenkonto gutgeschrieben. Da sie so gestellt wird, als hätte sie in dieser Zeit gearbeitet, wird der deutsche Durchschnittsverdienst angenommen. Dieser entspricht bis zu 2,5 Entgeltpunkten, auch Rentenpunkte genannt.

  • Für jedes Kind, das 1992 oder später geboren wurde, erhalten Mütter bis zu drei Erziehungsjahre und damit auch drei Rentenpunkte.

Bei mehreren Kindern verlängert sich die Erziehungszeit entsprechend, unabhängig vom Geburtsjahr. Für Zwillinge, die zum Beispiel vor 1992 geboren wurden, erhält die Mutter bis zu fünf Erziehungsjahre.

Achtung: Um die Ungerechtigkeit bei der Mütterrente durch die unterschiedlichen Rentenpunkte – je nach Geburtsjahr des Kindes – zu beseitigen, haben Union und SPD im Rentenpaket 2025 beschlossen, dass Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ebenso bis zu drei Rentenpunkte erhalten sollen.

Die Deutsche Rentenversicherung hatte zuletzt allerdings erklärt, dass die erste Auszahlung wegen der Umstellung des Systems frühestens erst 2028 vorgenommen werden kann. Im Papier steht dazu: „Sofern eine technische Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wird die Mütterrente rückwirkend ausgezahlt.“ Die neue Mütterrente wird also 2028 zum ersten Mal ausgezahlt, auch rückwirkend für 2027.

Wichtig zu wissen: Wer Mütterrente erhält, sollte wissen, dass diese unter Umständen auf andere Rentenarten und Sozialleistungen angerechnet wird.