Das umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen soll doch noch in dieser Woche in den Bundestag. Darauf verständigte sich eine Spitzenrunde der Koalition am Dienstag, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr.
Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich in die Verhandlungen über das sogenannte Gebäudeenergiegesetz eingeschaltet, bekannt auch als Heizungsgesetz.
Regeln für neue Heizungen gelten im Bestand erst „ab etwa 2028“
Die Vorgaben für neue Heizungen treten für Gebäude im Bestand voraussichtlich erst Jahre später in Kraft als ursprünglich geplant. Zunächst müssten die Kommunen ihre Wärmeplanungen vorlegen und erst dann griffen die Regeln für den Einbau neuer Heizungen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr am Dienstag in Berlin. Das werde „ab etwa 2028“ der Fall sein.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) solle wie bisher geplant bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten, sagte dazu die Grünen-Ko-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge. Verpflichtend seien die Vorgaben zunächst allerdings nur für Neubauten. Für neue Heizungen im Gebäudebestand sei eine „sogenannte Entscheidungszeit“ vorgesehen, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Nach einer ursprünglichen Einigung der Ampel-Regierung sollten die neuen Regeln für alle Gebäude ab 2024 gelten. Der neue Zeitplan ist ein zentraler Punkt der Einigung, welche die Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition am Dienstag nach langem Streit erzielten.
Scholz, Habeck und Lindner wurden am Dienstag hinzugezogen, nachdem Gespräche der Fraktionschefs und ihrer Stellvertreter erneut gescheitert waren. Eigentlich sind sie gar nicht mehr zuständig, denn die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzentwurf bereits gebilligt. Nun ist das Parlament am Zug.
Gesetz zunächst nicht auf Tagesordnung
Die Fraktionen setzten das Gesetz am Dienstag zunächst erneut nicht auf die Tagesordnung des Bundestags, dann aber kam der Durchbruch.
Klar ist bereits, dass im Bundestag vor einem Beschluss noch umfangreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden sollen. Daher verstehe sie die „Blockadehaltung“ der FDP nicht, sagte die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Dröge, noch am Mittag.
Normalerweise beginne die parlamentarische Beratung erst nach der ersten Lesung im Bundestag. Die FDP habe aber klar erkennbare Signal von SPD und Grünen gewollt, wie die parlamentarischen Beratungen ausgehen könnten. Deshalb seien jetzt noch Schritte aufeinander zu nötig.
Die Koalitionspartner hatten sich versprochen, dass das Gesetz den Bundestag noch vor der Sommerpause passiert – diese beginnt nach dem 7. Juli.
Wenn dies nicht so käme, sehe sie eine „große Belastung für die Handlungsfähigkeit der Koalition“, sagte Dröge. Zugleich betonte sie, für eine Verabschiedung sei weiterhin ausreichend Zeit.
FDP: Gesetz muss „fundamental“ geändert werden
FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte am Mittag, das Gesetz müsse vorher „fundamental“ geändert werden. Die FDP will, dass die Möglichkeit einer mit Wasserstoff betriebenen Gasheizung stärker hervorgehoben wird.
Sie drängt dem Vernehmen nach zudem darauf, dass die Modernisierungsumlage bestehen bleibt, über die Kosten auf Mieter abgewälzt werden können – damit Vermieter investieren. Der Mieterschutz wiederum ist eine zentrale Forderung der SPD.
Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Habeck mehrere Anpassungen an dem Gesetz vorgeschlagen. So könne die Pflicht zum Einbau einer klimaschonenden Heizung 2024 zunächst für Neubauten gelten. Bei Bestandsgebäuden könne man mehr Zeit einräumen. Schon jetzt werden mehr als 60 Prozent aller Neubauten primär mit Wärmepumpen, Solarthermie, Biogas und anderen Erneuerbaren Energien beheizt. (dpa/AFP)