Die Bundestagswahl 2025 rückt näher und wirft bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Fragen zum Ablauf auf. Wer darf wählen, wie funktioniert die Stimmabgabe und wie wird der Bundestag schließlich zusammengesetzt? In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Schritte und Begriffe rund um die Wahl, von der Wahlbenachrichtigung bis hin zur Sitzverteilung im Bundestag. So erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, wie die Wahl abläuft, welche Rechte und Pflichten Sie als Wählerin und Wähler haben und wie sich die Ergebnisse auf die zukünftige Regierungsbildung auswirken.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Bundestagswahl 2025 wird am 23. Februar stattfinden. Alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, erhalten einige Wochen zuvor eine Wahlbenachrichtigung. Diese informiert über den Wahltermin, die Öffnungszeiten der Wahllokale und das zuständige Wahllokal. Falls bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Benachrichtigung eingegangen ist, sollten sich Bürgerinnen und Bürger beim zuständigen Amt melden, so der Bundeswahlleiter.

Wer per Briefwahl teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein sowie den Stimmzettel. Der Wahlschein kann über die Wahlbenachrichtigung beantragt werden, entweder per Post, E-Mail oder persönlich bei der Gemeinde. Auch eine direkte Abholung der Unterlagen ist möglich.

Für die Wahl im Wahllokal reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

Was bedeutet „allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“?

  • Allgemein bedeutet, dass alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen dürfen, unabhängig von Geschlecht, Religion oder Beruf.
  • Unmittelbar beschreibt, dass die Wählenden die Abgeordneten direkt wählen, ohne dass es eine Zwischeninstanz wie Wahlmänner gibt.
  • Frei bedeutet, dass sich jede Wählerin und jeder Wähler ohne äußeren Druck eine eigene Meinung bilden und diese in der Wahlentscheidung zum Ausdruck bringen kann.
  • Gleich bedeutet, dass jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht hat.
  • Geheim bezeichnet das Verfahren, dass Wählerinnen und Wähler ihre Stimme unbeobachtet abgeben und niemand nachvollziehen kann, für welche Partei oder Person sie gestimmt haben.

Wird der Bundeskanzler direkt gewählt?

Bei der Bundestagswahl 2025 wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht direkt gewählt. Stattdessen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, welche Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Diese wählen dann im Parlament die oder den Bundeskanzler/in. Die großen Parteien wie CDU/CSU, SPD und Grüne haben bereits Kanzlerkandidaten nominiert, die im Falle einer Mehrheit im Bundestag gewählt werden sollen. Kleinere Parteien verzichten oft auf die Benennung eines Kanzlerkandidaten, da sie keine ausreichenden Stimmen für die Regierungsbildung erwarten.

Warum hat man zwei Stimmen?

  • Erststimme: Mit der Erststimme wird ein Kandidat direkt gewählt, der in einem der 299 Wahlkreise antritt. Kandidaten treten in der Regel für eine Partei an, doch auch Einzelpersonen können sich aufstellen lassen, wenn sie 200 Unterschriften aus dem Wahlkreis sammeln.
  • Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wählen die Wähler eine Partei. Der Anteil an Zweitstimmen bestimmt, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag erhält. Direktmandate aus den Erststimmen werden hierbei berücksichtigt.

Weitere Information zum Wahlsystem 2025 finden Sie im Detail hier.

Wie kann ich mich vor Wahlbetrug schützen?

Wahlbetrug ist in Deutschland sehr selten, da der Wahlprozess gut abgesichert und überwacht wird. Dennoch gibt es einige Vorkehrungen, die sowohl die Behörden als auch die Wählerinnen und Wähler treffen, um die Integrität der Wahl zu gewährleisten und Wahlbetrug zu verhindern:

  • Wahlhelfer und Überwachung: Bei der Bundestagswahl 2025 wird jedes Wahllokal von Wahlhelfern betreut, die den ordnungsgemäßen Ablauf überwachen. Diese Helfer werden in der Regel aus der Bevölkerung rekrutiert und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Darüber hinaus sind die Wahllokale regelmäßig von Wahlbeobachtern kontrolliert.
  • Identitätsprüfung: Um Wahlbetrug zu verhindern, müssen Wählerinnen und Wähler im Wahllokal einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. So wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen ihre Stimme abgeben.
  • Stimmabgabe unter Aufsicht: Die geheime Wahl gewährleistet, dass niemand die abgegebene Stimme nachverfolgen kann. Gleichzeitig gibt es Maßnahmen, um sicherzustellen, dass niemand seine Stimme mehrfach abgibt.
  • Sicherstellung der Wahlunterlagen: Wahlurnen werden nach der Wahl versiegelt und dürfen nur unter Aufsicht geöffnet werden. So wird die Sicherheit der ausgefüllten Stimmzettel gewährleistet.
  • Briefwahl: Bei der Briefwahl gibt es ebenfalls Sicherheitsvorkehrungen. Die Wahlscheine und Stimmzettel werden durch eindeutige Codes und Nummern identifiziert, um Betrug zu verhindern. Wahlunterlagen werden in einem versiegelten Umschlag abgegeben, der erst im Wahllokal geöffnet wird.

Wer bekommt einen Sitz im Bundestag?

Derjenige, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht über ein Direktmandat in den Bundestag ein. Da das Parlament mindestens doppelt so viele Sitze hat, gibt es weitere Sitze, die über die sogenannten Landeslisten vergeben werden. Parteien legen vor der Wahl fest, welche Personen sie für die Landeslisten nominieren. Personen, die weiter oben auf dieser Liste stehen, haben bessere Chancen auf einen Parlamentseinzug.

Um einen Sitz im Bundestag zu erhalten, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen. Diese Sperrklausel soll eine Zersplitterung des Parlaments verhindern. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Hat eine Partei mindestens drei Direktmandate gewonnen, erhält sie auch Sitze entsprechend ihrer Zweitstimmen, selbst wenn sie weniger als fünf Prozent erreicht hat.

Warum variiert die Anzahl der Abgeordneten?

Normalerweise ist der Bundestag mit 598 Sitzen ausgestattet. Durch Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr gemäß der Zweitstimmen zustehen, kann die Anzahl der Sitze steigen. Um das Verhältnis der Parteien nach den Zweitstimmen korrekt widerzuspiegeln, werden Ausgleichsmandate vergeben. Dies führt dazu, dass die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag steigt.

Eine Wahlrechtsreform von 2020 soll verhindern, dass der Bundestag noch weiter wächst. Bei der kommenden Wahl wird ein Verfahren angewendet, das die Mandate für Erst- und Zweitstimmen teilweise verrechnet. Zudem bleiben bis zu drei Überhangmandate unberücksichtigt, was die Gesamtzahl der Sitze stabilisieren soll.