Stefan Voß

Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat mit einer Äußerung zum Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge an der Grenze einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien reagierten empört. CDU-Generalsekretär Peter Tauber fühlte sich an DDR-Zeiten erinnert. SPD-Chef Sigmar Gabriel drang auf eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Petry hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, sie halte zur Sicherung der deutschen Grenzen im Extremfall auch Schüsse auf Flüchtlinge für gerechtfertigt. Ihre rechtspopulistische Partei erhielt mit radikalen Forderungen in der Flüchtlingsdebatte zuletzt wachsenden Zuspruch.

Petry hatte dem „Mannheimer Morgen“ gesagt, Polizisten müssten illegalen Grenzübertritt verhindern, „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz“. Kein Polizist wolle auf einen Flüchtling schießen. „Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.“ Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen der Flüchtlingsandrang gebremst werde. Petrys Stellvertreterin Beatrix von Storch, legte auf Facebook nach. „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“, wurde sie in dem sozialen Netzwerk gefragt. Storch, AfD-Landeschefin in Berlin, antwortete knapp mit „Ja“. Später relativierte sie: „Gewalt ist immer das allerletzte Mittel.“ Petry und sie hätten nur „die Rechtslage referiert“.

Das 1961 mitten im Kalten Krieg in Kraft getretene Bundesgesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt regelt den Einsatz von Schusswaffen durch Bundesbeamte an der Grenze. Dieser ist prinzipiell möglich. Die Polizeigewerkschaft GdP schließt dies aber bei einer illegalen Einreise von Flüchtlingen aus.

„Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht“, sagte Gabriel. „Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen.“ CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte: „Den Schießbefehl an deutschen Grenzen haben wir zum Glück vor über 25 Jahren überwunden.“ Mit solchen Entgleisungen entlarve sich die AfD selbst: „als Ansammlung frustrierter Ewiggestriger, denen Demokratie, Rechtsstaat und Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit nichts bedeuten“.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, nannte die Aussagen der AFD-Vorsitzenden laut Mitteilung „inhuman, verroht und antidemokratisch“. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hielt Petry eine „widerliche Geisteshaltung“ vor. Bei der AfD handele es sich „mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei“. Die gängige Bezeichnung als rechtspopulistisch „gleicht inzwischen einer Verharmlosung“, sagte Hofreiter.

Im Gesetz zur Ausübung öffentlicher G ewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes regelt §11 den Schusswaffengebrauch im Grenzdienst. Demnach können Vollzugsbeamte im Grenzdienst Schusswaffen gegen Personen gebrauchen, etwa wenn diese sich der wiederholten Weisung, anzuhalten, durch Flucht zu entziehen versuchen. Die GdP hält die Äußerung Petrys für falsch. GdP-Vize Jörg Radek sagte: „Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zä hlt dazu nicht.“