Lina Frijus-Plessen

Wenn der eigene Hund krank wird oder sich eine Verletzung zuzieht, ist das für Besitzer nicht nur psychisch belastend, sondern kann auch ein finanzielles Risiko darstellen. Eine Hundekrankenversicherung kann hier Sicherheit bieten, indem sie die Kosten für die tierärztliche Behandlung ganz oder teilweise deckt. Doch ist eine Krankenversicherung für den Vierbeiner wirklich notwendig und worauf sollte man bei der Auswahl des Tarifs unbedingt achten?

Braucht man eine Krankenversicherung für den eigenen Hund?

Bei der Hundekrankenversicherung handelt es sich um eine freiwillige, private Absicherung. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Anders verhält es sich hingegen mit der Haftpflichtversicherung für Hunde: Diese ist in einigen Bundesländern (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) für alle Hunde verpflichtend, in den übrigen Bundesländern betrifft sie nur bestimmte Rassen. Für Kleintiere wie Vögel, Kaninchen oder Katzen gilt diese Pflicht übrigens nicht, diese sind nach Angaben der Verbraucherzentrale bereits durch die private Haftpflichtversicherung ihrer Besitzer geschützt.

Gut zu wissen: Eine geplante EU-Verordnung sieht künftig neue Pflichten für alle Hunde- und Katzenbesitzer vor. Jedes Tier muss dann individuell per Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden.

Welche Arten von Hundekrankenversicherungen gibt es und mit welchen Kosten muss man rechnen?

Es gibt verschiedene Arten von Hundekrankenversicherungen, die sich laut der Stiftung Warentest in ihren Leistungsbereichen unterscheiden. Spezielle OP-Versicherungen übernehmen einen Großteil der anfallenden Operationskosten, wenn der Hund beispielsweise bei einem Unfall verletzt wurde. Zudem werden meist auch die Vorbereitung und Nachsorge abgedeckt.

Vollversicherungen bieten hingegen einen Rundum-Schutz für den Vierbeiner und übernehmen unter anderem die Kosten für nicht-operative Behandlungen beim Tierarzt oder Impfungen. Dafür werden aber im Vergleich zur OP-Versicherung auch dreimal so hohe Beiträge fällig, wie die Verbraucherzentrale erläutert.

Die Kosten für eine Hundekrankenversicherung variieren je nach Anbieter, Leistungsumfang, Alter und Rasse des Hundes sowie der Art der Haltung. Wie ein Vergleich der Stiftung Warentest zeigt, zahlen Hundebesitzer für eine OP-Versicherung ab 236 Euro pro Jahr für einen Jack Russell Terrier. Für einen Labrador Retriever werden mindestens 305 Euro fällig. Generell lassen sich kleine und junge Hunde am günstigsten versichern, größere Rassen und Hunde im fortgeschrittenen Alter sorgen für teurere Beiträge. Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich hier allerdings Geld sparen. Wer bereit ist, einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen, zahlt einen geringeren monatlichen Beitrag.

Wie sinnvoll ist eine Krankenversicherung für Hunde?

Die Bundestierärztekammer rät Hundebesitzern grundsätzlich zum Abschluss einer Krankenversicherung. „Eine Versicherung ist von Vorteil, da unvorhersehbare Ereignisse wie zum Beispiel ein Unfall oder eine langwierige Erkrankung Tierhalter vor eine große finanzielle Herausforderung stellen können und so die tierärztliche Versorgung gewährleistet ist“, schreibt der Verband auf seiner Website.

Auch Petra Caspelherr vom Verband für das Deutsche Hundewesen empfiehlt in der Bild-Zeitung, zumindest eine OP-Krankenversicherung abzuschließen. Denn falls der Vierbeiner operiert werden muss, würden besonders hohe Tierarztkosten auf die Besitzer zukommen. So müsse man bei Knochenbrüchen mit bis zu 1500 Euro rechnen, bei Bandscheibenvorfällen mit bis zu 3500 Euro und bei einer Gelenk-OP sogar mit bis zu 8000 Euro.

Henriette Neubert vom Verbraucher-Ratgeber Finanztip sieht hingegen keine Notwendigkeit für eine Krankenversicherung für Hunde. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis bewertet sie im Gespräch mit der ARD als nicht lohnenswert. Auch die Verbraucherzentrale hat Bedenken, denn gerade bei jungen und gesunden Tieren die Beitragskosten über die Jahre aufsummieren, ohne dass die Versicherungsleistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Hier muss also jeder Hundebesitzer selbst individuell abwägen, ob und in welchem Umfang sich eine Krankenversicherung für das eigene Tier lohnt. Wer unvorhergesehene Tierarztkosten im Notfall vermeiden möchte, oder einen eher krankheitsanfälligen Hund besitzt, könnte von einer OP- oder Vollversicherung profitieren. Andere könnten hingegen draufzahlen. Alternativ zur Hundekrankenversicherung können Hundehalter laut Verbraucherzentrale auch selbst finanziell für den Ernstfall vorsorgen und ausreichend Geld für medizinische Notfälle zurücklegen.

Fallstricke bei der Krankenversicherung für Hunde: Darauf muss man achten

Wie die Verbraucherzentrale verdeutlicht, sollten Hundehalter darauf achten, dass nicht jeder Vierbeiner krankenversichert werden kann. Grundsätzlich nehmen die Versicherungsanbieter nur gesunde Tiere auf. Ist der Hund vorerkrankt, muss unter Umständen ein tierärztliches Gutachten vorgelegt werden. Bestimmte Hunderassen, die als anfällig für bestimmte Gesundheitsprobleme gelten, können ebenso wie ältere Tiere je nach Anbieter von der Versicherung ausgeschlossen werden. Ab einem Alter von sieben Jahren wird es bereits schwierig, einen Hund krankenversichern zu lassen. Zudem sind viele medizinische Standardleistungen wie Kastrationen und Sterilisationen häufig nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Angesichts großer Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den Versicherungsanbietern rät die Verbraucherzentrale dazu, die verschiedenen Tarife und Bedingungen gründlich miteinander zu vergleichen und nach individuellen Bedürfnissen zu entscheiden. Wie die Bundestierärztekammer empfiehlt, sollten Hundebesitzer bei der Auswahl einer Krankenversicherung darauf achten, dass diese folgende Leistungen enthält:

  • Die freie Wahl des Tierarztes

  • Die Therapiefreiheit des Tierarztes

  • Die Durchführung regelmäßiger Prophylaxe-Maßnahmen wie Impfungen, Geriatrie Screening und Gesundheitschecks

  • Operationen und deren Nachsorge

  • Eine Kostenübernahme bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte, damit zum Beispiel auch Notfälle und Unfälle abgedeckt sind

  • Transparente Angaben, welche Leistungen und Kriterien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind