Seriös arbeitende Medienhäuser legen allergrößten Wert darauf, ihre Journalistinnen und Journalisten zu schützen und die Unabhängigkeit der Redaktion zu verteidigen. Nur wenn diejenigen Mitarbeiter, die publizieren, wirklich frei in ihren Entscheidungen sind, können sie der Objektivität in ihrer Berichterstattung nah kommen. Und mutig bleiben, sich jederzeit Missständen zuzuwenden und auch mit den Mächtigen anzulegen.
Beim SÜDKURIER arbeitet die Redaktion unabhängig. Der Chefredakteur trägt die Verantwortung für alle publizistischen Fragen, er entscheidet über die Leitlinien und grundsätzlichen Haltungen, die die Redaktion ausmachen. Er berichtet über seine Arbeit an die Geschäftsführung und selbstverständlich tauschen sich Chefredaktion und Geschäftsführung auch über inhaltliche Fragen aus – aber publizistisch entscheidet einzig die Redaktion.
Redaktionelle Berichterstattung kann man nicht kaufen
Das Geschäftsmodell von Medienhäusern wird maßgeblich getragen von den Abo-Zahlungen der treuen Leserinnen und Leser, aber auch durch die Inserate und Prospektbeilagen der Werbekunden. Diese Kunden schalten Anzeigen und Prospektbeilagen, weil sie für sich werben und die Reichweite, also den Kontakt zu den Leserinnen und Lesern des SÜDKURIER nutzen wollen.
Sehr selten wird mit dem Schalten einer Werbung auch der Wunsch nach einer redaktionellen Berichterstattung über das Unternehmen geäußert. Dies lehnt die Anzeigenabteilung höflich, aber bestimmt ab. Das hat einen einfachen und gleichsam guten Grund: Redaktionelle Berichterstattung kann man beim SÜDKURIER nicht kaufen. Wäre das möglich, wäre die Unabhängigkeit der Redaktion untergraben und damit die tragende Säule des Journalismus.
Zusammenarbeit und Einigkeit
Chefredakteur und Anzeigenleitung tauschen sich beim SÜDKURIER sehr regelmäßig aus, die Büros sind nur durch ein Stockwerk getrennt und das Miteinander ist sehr kollegial und vertraut. Und auch wenn sie in manchen Fragen unterschiedliche Standpunkte haben – in der Frage der strikten Trennung zwischen Anzeigengeschäft und Redaktion besteht Einigkeit.
Das Pressegesetz Baden-Württemberg schreibt übrigens vor, dass Inserate klar und deutlich mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich zu machen sind, um redaktionelle Berichterstattung und Inhalte von Werbekunden klar voneinander abzugrenzen.