Falls Schülerinnen und Schüler im Südwesten wegen des Warnstreiks im öffentlichen Verkehr am Montag nicht zur Schule kommen können, dürfen sie dem Präsenzunterricht fernbleiben.

Das könnte Sie auch interessieren

In jedem Fall müsse aber die Schule darüber informiert werden, teilte das Kultusministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit. Grundsätzlich finde aber Unterricht statt.

Wenn sie aber nicht zur Schule kommen könnten, bestehe die Möglichkeit – ähnlich einer Krankmeldung – dem Unterricht fernzubleiben, so das Ministerium.

Nachweis ist nicht erforderlich

Ein Nachweis der Kinder sei nicht erforderlich, sagte ein Sprecher des Ministeriums der dpa. Lehrerinnen und Lehrer müssten hingegen den Dienst antreten. Es handle sich bei dem Warnstreik schließlich um eine vorhersehbare Behinderung – Lehrerinnen und Lehrer müssten die Anreise an die Schule eben so planen, dass sie den Dienst antreten können.

Großangelegter bundesweiter Warnstreik

Pendler und Reisende müssen sich am kommenden Montag auch in Baden-Württemberg auf weitreichende Einschränkungen einstellen. Mit einem großangelegten bundesweiten Warnstreik wollen die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Verdi weite Teile des öffentlichen Verkehrs lahmlegen.

Wie die zwei Gewerkschaften am Donnerstag mitteilten, sind unter anderem der Fern-, Regional-, und Nahverkehr, Flughäfen und die Autobahngesellschaft betroffen.

Im Südwesten rechnen die Gewerkschaften damit, dass ein Großteil des Nah- und Fernverkehrs auf der Schiene, auf der Straße, in der Luft und auf dem Wasser zum Erliegen kommt.

Betroffen sind demzufolge der kommunale Nahverkehr in Stuttgart, Karlsruhe, Baden-Baden, Freiburg, Mannheim, Esslingen, Ulm und Heilbronn.

Allein davon dürften im Land Hunderttausende Menschen betroffen sein. (dpa)

Rückmeldung an den Autor geben