Läuft der Keller bei Starkregen voller Wasser, wird der Schaden schnell sehr teuer: Werte von rund 15.400 Euro haben Hausbesitzer dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge im Untergeschoss, allen voran die Haustechnik. Dazu kommen die Kosten für das Abpumpen des Wassers sowie für die Reparaturen.

Absichern können sich Hausbesitzer durch eine sogenannte Elementarschadenversicherung. Angesichts der aktuellen Hochwasserlage wird derzeit erneut über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Hausbesitzer diskutiert. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Was genau ist eine Elementarschadenversicherung?

„Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten wie Wasser, Erdbeben oder Erdrutsche verursacht werden“, sagt Karin Roller, Versicherungsberaterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer sich gegen die hohen Kosten solcher Schäden absichern möchte, braucht eine Elementarschadenversicherung, die als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung (gegen Schäden am Haus) beziehungsweise zur Hausratversicherung (gegen Schäden am Hausrat) abgeschlossen werden kann.

Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel deckt die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung dagegen ohne zusätzliche Elementarversicherung ab.

Wie viele Hausbesitzer haben eine solche Versicherung?

In Baden-Württemberg sind laut GDV 94 Prozent aller Gebäude gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdbeben abgesichert. Der Anteil ist so hoch, weil es hier bis zum Jahr 1994 eine Wohngebäude-Pflichtversicherung galt, die auch Elementarschäden beinhaltete. In anderen Bundesländern sind nur zwischen 31 Prozent (Bremen) und 56 Prozent (Nordrhein-Westfalen) der Gebäude entsprechend versichert. Im derzeit ebenfalls stark durch Überschwemmungen betroffenen Bayern sind es 45 Prozent.

Dass bundesweit nur so wenige Hausbesitzer versichert sind, kritisiert auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Sie würden im Schadensfall dann oft trotzdem durch staatliche Unterstützungen entschädigt, welche die öffentlichen Haushalte und Steuerzahler stark belasten würden.

Wie viel zahlt man für eine Elementarschaden-Versicherung?

Zwischen 100 und 2000 Euro für ein Einfamilienhaus, schätzt die deutsche Versicherungsbranche. Die große Spanne bei der Höhe der Beiträge hängt damit zusammen, dass ein Haus je nach Art des Gebäudes, der Lage und dem Schadensrisiko der vergangenen Jahre unterschiedlich eingruppiert wird.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft werden für die Bemessung alle 22,4 Millionen Gebäude in Deutschland einer von vier Hochwassergefährdungsklassen und einer von drei Starkregengefährdungsklassen zugeordnet.

Gefahrenklasse 4 bekommen Gebäude, die in einem Hochrisikogebiet stehen. „Auch in der Gefahrenklasse 4 kriegt man meist einen Versicherungsschutz, aber es kann fraglich sein, ob das mit der Selbstbeteiligung beziehungsweise der Prämienhöhe für einen Haushalt noch passt“, sagt Karin Roller von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Höhe der Selbstbehalte, für die ein Versicherter im Schadensfall aufkommen muss, bevor er eine Versicherungsleistung erhält, kann in solchen Fällen mehrere 1000 Euro betragen.

Bleiben die Versicherungsprämien stabil?

Der GDV warnt davor, dass sich die Prämien für Wohngebäudeversicherungen in Deutschland in den nächsten zehn Jahren aufgrund der steigenden Klimaschäden verdoppeln könnten. „Für uns Versicherer stehen weiterhin Prävention und Klimafolgenanpassung im Mittelpunkt“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Sie sind Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen. Eine singuläre Pflichtversicherung löst das Problem nicht. Im Gegenteil: Sie verhindert keinen einzigen Schaden.“

Kann rechtlich einfach so eine Pflichtversicherung eingeführt werden?

Grundsätzlich gilt in Deutschland laut Grundgesetz das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dazu steht eine gesetzliche Pflichtversicherung im Widerspruch, weshalb sie besonders begründet werden muss. Häufig geht es wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Berufshaftpflichtversicherung um den Schutz Dritter oder wie bei den Sozialversicherungen um den Gesundheitsschutz.

Die verfassungsrechtliche Möglichkeit einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung haben die Justizminister der Länder bereits im Jahr 2022 geprüft und halten sie „für verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen“, so eine Sprecherin des Justizministeriums Baden-Württemberg. Wichtig sei, dass substantielle Selbstbehalte oder andere Instrumente vorgesehen werden, um Fehlanreize hinsichtlich der Eigenvorsorge zu vermeiden.

Bei der Frage, wie Eigentümer von Hochrisikoobjekten entlastet werden könnten, sei die Möglichkeit, die Kosten auf Dritte umzulegen beschränkt. Dennoch sei darauf zu achten, dass die zu entrichtenden, risikobasiert zu ermittelnden Versicherungsprämien zumutbar bleiben, so die Sprecherin weiter.

Gibt es Alternativen zum Modell der Pflichtversicherung in anderen Ländern?

Ja. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz lobt das französische System. Hier kostet die sogenannte freiwillige Naturgefahrenversicherung nur durchschnittlich 26 Euro im Jahr und schützt 98 Prozent der Haushalte. Die Naturgefahrenversicherung entlastet die französischen Staatsausgaben um ein Vielfaches, so eine Studie des Zentrums. Seit der Einführung im Jahr 1982 musste das Versicherungssystem durch den Staat nur einmalig mit 263 Millionen Euro bezuschusst werden – in Deutschland waren es allein im Jahr 2021 bis zu 30 Milliarden Euro für eine einzelne Überschwemmung im Ahrtal.

Fundament des Systems bildet das Prinzip der nationalen Solidarität, welches in der französischen Verfassung verankert ist und dazu führt, dass das Risiko nationaler Katastrophen auf allen Schultern gleichermaßen verteilt werden kann – unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, selbst von Naturgefahren betroffen zu sein. Anders als in Deutschland gibt es also keine Gefahrenklassen, welche eine Versicherung für manche Haushalte sehr teuer machen.