Das Bürgergeld soll seit dem 1. Januar 2023 als Nachfolger von HartzIV den Bürgern in Deutschland helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen und ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Zum 1. Januar 2024 wurden die Sätze erhöht. Aber wann können Empfänger mit der nächsten Erhöhung rechnen?
Bürgergeld: Wann war die letzte Erhöhung?
Nach langer Debatte ist die gute Nachricht für die mehr als fünf Millionen Empfänger des Bürgergeldes, dass die Regelsätze zum 1. Januar 2024 spürbar erhöht wurden. Der Satz für Alleinstehende wurde von 502 Euro auf 563 Euro pro Monat angepasst. Dies entspricht einer Erhöhung von über 12 Prozent. Mit Partnern allein lebende Erwachsene erhalten nun 506 Euro statt 451 Euro. Darüber hinaus wurden auch für Kinder und Jugendliche die Beträge angehoben. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ist der Betrag von 420 Euro auf 471 Euro gestiegen. Kinder zwischen dem siebten und 14. Lebensjahr profitieren von einer Erhöhung von 348 Euro auf 390 Euro und für die jüngsten, die unter sechs Jahre alt sind, wurde der Betrag von 318 Euro auf 357 Euro erhöht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt, dass sich die Anpassung der Regelbedarfe grundsätzlich auf die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) bezieht. Diese wird alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Informationen darüber, wie viel und wofür die Deutschen Geld ausgeben. Dafür befragt das Statistische Bundesamt etwa 80.000 Haushalte aller Einkommensklassen zu deren Einkommen, Vermögen und Ausgaben. Eine Sonderauswertung für das BMAS, die speziell die Ausgaben von Menschen mit geringem Einkommen berücksichtigt, dient dann als Grundlage für die Ermittlung der Regelbedarfe.
Dem BMAS zufolge bezieht sich die Bürgergeld-Erhöhung 2024 auf die Ergebnisse der Sonderauswertung von 2018. Die letzte EVS hat folglich fünf Jahre später, im Jahr 2023 stattgefunden. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich 2025 vorliegen. "Sobald dies der Fall ist, sind die Regelbedarfe neu zu ermitteln", erklärt das BMAS.
Die Regelbedarfe werden allerdings nicht nur alle fünf Jahre angepasst, sondern jährlich fortgeschrieben. So sollen gestiegene Lebenshaltungskosten zeitnah berücksichtigt werden können. Nach den gesetzlichen Vorgaben passiert das jedes Jahr zum 1. Januar. Unterschieden wird zwischen der sogenannten Basis Fortschreibung und der ergänzenden Fortschreibung.
Erhöhung: Weshalb steigt das Bürgergeld?
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der Regelsatz für das Bürgergeld in jedem Jahr an die Entwicklung der Preise angepasst werden soll. Die Anpassung des Bürgergeldes beziehungsweise die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt demnach in zwei Schritten:
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Die Basisfortschreibung: Der Regelbedarf wird anhand der Entwicklung aktueller Preise und der Nettolöhne und -gehälter in regelmäßigen Abständen erhöht.
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Die ergänzende Fortschreibung: Der oben genannte Regelbedarf wird in diesem Schritt zusätzlich anhand aktueller Preisentwicklungen fortgeschrieben. Die Veränderungsrate des Preisindex' im zweiten Quartal des betreffenden Jahres wird dabei ermittelt und die einzelnen Werte des betreffenden Jahres denen des Vorjahres gegenübergestellt. Mit diesem Schritt soll die Inflation deutlich besser abgefedert werden, als zu HartzIV-Zeiten.
Bürgergeld: Gibt es 2025 eine Erhöhung?
Ob das Bürgergeld zum 1. Januar 2025 erneut erhöht wird, war Bestandteil zahlreicher Debatten. Nun gibt es eine Entscheidung: Im nächsten Jahr soll es eine Nullrunde geben. Die Regelsätze von Bürgergeldbeziehern werden ab 1. Januar 2025 also nicht angehoben, wie RTL/ntv zuerst berichtete. „Gott sei Dank ist die Inflation kräftig zurückgegangen, im letzten Monat nur 1,9 Prozent”, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil im Interview mit RTL/ntv. „Und deshalb ist das, was die Zahlen hergeben und der Rechtsmechanismus so, dass es zum 1. Januar keine Bürgergelderhöhung gibt“, so Heil weiter.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich zuvor für das kommende Jahr beim Bürgergeld bereits für eine "Nullrunde" ausgesprochen. Der Rheinischen Post sagte er, dass bei der Berechnung des Regelsatzes die Inflation überschätzt worden sei. Der Regelsatz sei "jetzt tendenziell zu hoch". Für eine Bürgergeld-Erhöhung 2025 sehe es daher schlecht aus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sah das damals noch anders. Der Zeit zufolge erwartete er zwar für 2025 eine deutlich geringere Erhöhung des Bürgergeldes als 2024, eine Nullrunde werde es aber nicht geben, sagte er damals.
Übrigens: Der Bezug von Bürgergeld geht mit einigen Pflichten, aber auch Rechten einher. So gibt es bestimmte Jobs, die Bürgergeld-Berechtigte annehmen müssen, wenn die Arbeit als zumutbar gilt. Außerdem müssen potenziell Berechtigte dem Jobcenter ihre Kontoauszüge vorlegen, wenn sie Bürgergeld beantragen wollen. Dabei können einige Angaben jedoch geschwärzt werden. Dafür gibt es neben Ausgaben wie dem Schulbedarf für Kinder und Jugendliche, einige spezielle Kosten, die das Jobcenter sogar im Rahmen des Bürgergelds übernimmt, obwohl man vielleicht nicht damit gerechnet hätte.