Viktoria Gerg

Das Bürgergeld in Deutschland soll unter anderem arbeitslosen Menschen helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag stellen. Allerdings müssen Bürgergeld-Bezieher für die Unterstützung auch bestimmte Pflichten erfüllen und mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Elementar ist zum Beispiel, dass sie zumutbare Arbeitsangebote annehmen, die ihnen das Jobcenter vorschlägt. Tun sie das längere Zeit nicht, können Sanktionen drohen. Diese werden künftig verschärft. Aber mit welchen Sanktionen müssen Betroffene nun rechnen?

Bürgergeld: Welche neue Sanktionen gibt es?

Den Verschärfungen zum Bürgergeld steht wohl nichts mehr im Wege - das Bundeskabinett hat die neuen Regelungen durchgewunken. Damit müssen Bezieher von Bürgergeld, die Jobs verweigern, künftig mit schärferen Sanktionen rechnen.

So soll das Jobcenter Arbeitslosen in Zukunft das Bürgergeld komplett streichen dürfen, wenn diese die Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern und zwar maximal zwei Monate lang. Das geht aus einem Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes hervor. 

Im Entwurf heißt es dazu: "Nach Paragraph 31a Absatz 7 Satz 2 muss die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar bestehen und die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder aufzunehmen. Das bedeutet, es muss sich um ein konkretes Arbeitsangebot handeln, dass von der bürgergeldbeziehenden Person jederzeit angenommen werden kann."

Die Kosten für die Wohnung sowie die Heizung werden allerdings weiterhin übernommen und können nicht gestrichen werden.

Dabei bleibt es allerdings nicht: Wer auch nach den zwei Monaten Sanktionen wieder ein Arbeitsangebot ablehnt, dem kann das Bürgergeld erneut für zwei Monate gestrichen werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegenüber der Bild bestätigte. Da ein "Leistungsentzug erst im Folgemonat nach der Feststellung der konkreten Arbeitsverweigerung wirksam wird", könne die Leistungskürzung also insgesamt maximal acht Monate pro Jahr andauern.

Übrigens: Beim Bürgergeld gibt es 2024 auch noch weitere Änderungen.

Bürgergeld: Welche Sanktionen galten bisher?

Bisher war es so, dass das Jobcenter bei "wiederholten Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel der Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung zu verhindern, Leistungsminderungen von bis zu 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten" vornehmen darf.

Die neue Regelung soll das Jobcenter künftig also dazu befähigen, die finanzielle Unterstützung nicht mehr nur um maximal 30 Prozent, sondern für zwei Monate komplett einzubehalten.

Warum werden die Sanktionen zum Bürgergeld verschärft?

Hintergrund für die neue Regelung ist die Haushaltsverhandlung der Ampel-Regierung. Jedes Ressort muss Einsparungen vorbringen, so auch das Arbeitsministerium. Mit den neuen Sanktionen sollen jährlich etwa 170 Millionen Euro eingespart werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht.

Des Weiteren wird der Bürgergeld-Bonus gestrichen. Das spart dem Bund 100 Millionen Euro pro Jahr ein.

Aus den Jobcentern gebe es zudem Rückmeldungen, dass einige wenige Bürgergeld-Bezieher ihnen zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigern. Dadurch würden sie ihre Hilfebedürftigkeit bewusst aufrecht erhalten.