Ann-Katrin Hahner

Das Bürgergeld hat 2023 das bis dahin bestehende Hartz IV-System abgelöst. Doch viele der Herausforderungen, die Sozialhilfeempfänger plagen, bestehen weiterhin. Besonders in der Weihnachtszeit wird der knappe finanzielle Spielraum spürbar, denn das „Fest der Liebe“ bringt oft zusätzliche Kosten mit sich. Ein Verein möchte mit einer jährlichen Aktion Abhilfe schaffen und verlost auch 2024 mehrfach einen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro an Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger.

Bürgergeld-Empfänger können 150 Euro Weihnachtsbonus bekommen

Rund 5,5 Millionen Menschen leben in Deutschland von Bürgergeld. Während Arbeitnehmer in einigen Berufen Weihnachtsgeld erhalten, müssen Sozialhilfeempfänger auf diesen Bonus während der Feiertage verzichten. Größere Ausgaben, etwa für Geschenke, ein festliches Essen oder Reisen zu Verwandten, sind dadurch für die Empfänger von Bürgergeld kaum machbar. Steigende Lebenshaltungskosten verschärfen die Situation zum Jahresende hin zusätzlich.

Doch der Verein Sanktionsfrei will mit einer besonderen Aktion Bürgergeld-Beziehern eine kleine Entlastung in der Weihnachtszeit bieten.

Der Weihnachtsbonus: Was steckt dahinter?

Der Verein organisierte in diesem Jahr bereits zum vierten Mal eine besondere Spendenaktion. Ziel sei es der Vereinswebsite zufolge, Bürgergeld-Beziehern einen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro zukommen zu lassen – schnell und unbürokratisch.

Die Teilnahmebedingungen:

Nach dem Zufallsprinzip werden am Ende dieser Frist Gewinner ausgewählt, die nach einer kurzen Prüfung der Daten das Geld direkt überwiesen bekommen. Der Verein verweist darauf, dass pro Haushalt nur eine Teilnahme möglich ist, um möglichst vielen Familien den Weihnachtsbonus zu ermöglichen.

Da der 11. Dezember 2024 bereits verstrichen ist, ist die Verlosung des Bonus in diesem Jahr beendet. Insgesamt konnte der Verein 68.000 Euro durch Spenden sammeln. Diese würden laut Vereinsangaben an 454 Menschen verschenkt, die sich über je 150 Euro Weihnachtsbonus freuen können.

Weihnachtsbonus für Bürgergeld-Empfänger: Was tun bei Einwänden des Jobcenters?

Besonders wichtig für die Gewinner: Der Weihnachtsbonus ist laut § 11a Abs. 4 SGB II anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass der Bonus sich nicht negativ auf die monatliche Zahlung des Bürgergelds auswirkt. Denn Spenden von gemeinnützigen Organisationen gelten nicht als Einkommen, sofern sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Sollte es dennoch Probleme mit dem Jobcenter geben, stellt der Verein Sanktionsfrei eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit aus. Für hartnäckige Fälle bietet der Verein sogar juristische Unterstützung durch seine Anwälte an, wie es auf der Website heißt.