Wer Bürgergeld erhält, hat damit auch bestimmte Pflichten gegenüber dem Jobcenter. Dazu gehört etwa, dass man das Jobcenter darüber informiert, wenn sich die eigene Lebenssituation ändert. Doch was ist damit genau gemeint? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie in diesem Text.
Gut zu wissen: Wer Bürgergeld beantragen will, muss diese Voraussetzungen erfüllen.
Bürgergeld: Muss ich dem Jobcenter Änderungen mitteilen?
Wenn man Bürgergeld erhält, muss man das Jobcenter darüber informieren, falls sich die eigenen Lebensumstände ändern. Etwa, wenn man eine neue Wohnung beziehen will, einen Job aufnimmt oder wenn man schwanger wird. Denn all diese Änderungen können sich auf die Höhe des Bürgergeldes auswirken.
Der Fachbegriff für solche Meldungen lautet der Bundesagentur für Arbeit zufolge „Veränderungsmitteilung“. Diese Veränderungsmitteilungen sollte man ernst nehmen. Denn sie sind für alle Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger verpflichtend.
Versäumt man es, eine Veränderungsmitteilung abzugeben, kann das dazu führen, dass man zu viel oder zu wenig Bürgergeld erhält. Zu viel ausgezahltes Bürgergeld muss man laut der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich zurückzahlen. In schwerwiegenden Fällen muss man sogar mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren rechnen.
Veränderungsmitteilungen: Was muss ich dem Jobcenter beim Bürgergeld alles mitteilen?
Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet auf ihrer Website zwischen drei Bereichen, bei denen es zu Änderungen kommen kann, und zwar:
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Wichtige Veränderungen beim Wohnen
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Wichtige Veränderungen beim Einkommen und Vermögen
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Und wichtige Veränderungen bei den persönlichen Angaben
Übrigens: Falls sie an die Macht kommen sollte, will die CDU das Bürgergeld abschaffen.
Bürgergeld: Das sind für das Jobcenter wichtige Veränderungen beim Wohnen
Laut der Bundesagentur für Arbeit muss man dem Jobcenter eine Veränderungsmitteilung schicken, wenn Folgendes passiert:
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Eine andere Person zieht bei einem ein oder aus.
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Die Miete oder die Heizkosten erhöhen sich.
Bürgergeld: Das sind für das Jobcenter wichtige Veränderungen beim Einkommen und Vermögen
Auch Veränderungen beim Einkommen und Vermögen muss man dem Jobcenter melden. Das ist etwa der Fall bei folgenden Beispielen:
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Man nimmt eine Arbeit auf oder beendet eine.
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Das Gehalt erhöht sich.
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Am bestehenden Beschäftigungsverhältnis ändert sich etwas.
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Man nimmt eine selbstständige Tätigkeit auf oder beendet eine.
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Man erbt etwas und das eigene Vermögen ändert sich dadurch.
Bürgergeld: Das sind für das Jobcenter wichtige Veränderungen bei den persönlichen Angaben
Neben Änderungen beim Wohnen und beim Vermögen gibt es noch welche bei den persönlichen Angaben. Die Bundesagentur für Arbeit nennt hierfür diese Beispiele:
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Die Kontaktdaten (etwa E-Mail oder Telefonnummer) ändern sich.
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Man hat eine neue Bankverbindung.
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Der Familienstand ändert sich, etwa durch eine Heirat oder Scheidung.
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Man beginnt oder schließt ein Studium oder die Schule ab.
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Man wechselt die Krankenkasse.
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Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft stirbt.
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Man wird in eine stationäre Einrichtung aufgenommen, etwa ein Pflegeheim.
Jobcenter: Was passiert, wenn sich eine Veränderung auf die Höhe meines Bürgergeldes auswirkt?
Wenn sich durch eine Änderung die Höhe des Bürgergeldes verändert, wird man darüber schriftlich vom Jobcenter informiert. Man bekommt einen sogenannten Bescheid. Wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt, erfährt man darin, wie viel Bürgergeld man zukünftig erhält, oder ob man bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen muss.
Außerdem bekommt man zusammen mit dem Bescheid auch einen sogenannten Rechtsbehelf. In diesem Schreiben wird erklärt, was man tun kann, wenn man mit der Entscheidung vom Jobcenter nicht einverstanden ist.
Schon gewusst? Dieses Wissen ist für Bürgergeld-Bezieher unverzichtbar.