Seit Anfang des Jahres 2023 ist Hartz IV Geschichte, stattdessen gibt es das Bürgergeld. Ähnlich wie vorher gibt es verschiedene Regelungen, welche Mehrkosten das Jobcenter übernehmen muss, an welche Regeln zum Beispiel bezüglich Urlaub sich die Bezieher halten müssen und welche Personengruppen mehr Geld erhalten können. Wie steht es um Menschen mit Behinderung? Haben sie einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Bürgergeld? Und wenn ja, wie viel mehr Geld bekommen sie?
Bürgergeld und Mehrbedarf: Wie viel Geld bekommen erwerbsfähige Menschen mit Behinderung?
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Bezieher mit Behinderung einen Mehrbedarf von 35 Prozent des Regelsatzes. Da der Bürgergeld-Regelsatz 502 Euro beträgt, ergibt das einen Mehrbedarf von 175,70 Euro. Insgesamt erhalten Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld beziehen also 677,70 Euro im Monat.
Aber Vorsicht: Diesen Mehrbedarf erhalten Bürgergeld-Bezieher mit Behinderung nur, "wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe tatsächlich gewährt werden." Das bedeutet, dass beispielsweise Menschen mit Behinderung, die sich in einer Ausbildung befinden, meist kein Mehrbedarf gewährleistet wird, weil hier andere Hilfesysteme wie zum Beispiel BAföG vorrangig sind, wie Caritas erklärt.
Bürgergeld: Mehrbedarf bei nicht erwerbsfähigen Menschen mit Behinderung
Und wie steht es um nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld beziehen? Laut Caritas haben nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die in Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Markenzeichen "G" sind, einen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Ab einem Alter von 15 Jahren erhalten sie einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes. Das sind bei einem Regelsatz von 502 Euro also 85,34 Euro Mehrbedarf. Insgesamt bekommen nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung also 587,34 Euro im Monat.