Im Fall eines Groundings der Airline Niki müssen festsitzende Pauschalurlauber nicht mit Mehrkosten für ihre Rückreise rechnen. Denn bei einer Flugreise als Teil eines Pauschalpakets muss sich der Reiseveranstalter um eine alternative Beförderung kümmern. „Der Veranstalter bucht mich in der Regel auf einen anderen Flug um“, erläutert der Luftverkehrsexperte Cord Schellenberg aus Hamburg. Falls Niki Insolvenz anmelden und den Flugbetrieb einstellen sollte, kostet diese Umbuchung den Pauschalurlauber nichts extra.
Anders sieht es dann für Reisende aus, die ihren Flug direkt bei Niki gebucht haben: Sie müssten sich gegebenenfalls selbst und auf eigene Kosten um eine Rückreise kümmern. „Dann ist der Fluggast auf sich gestellt“, sagt der Reiserechtler Ernst Führich aus Kempten. Denkbar wäre zudem, dass andere deutsche oder österreichische Airlines gestrandeten Urlaubern aus Kulanz Spezialangebote machen, ergänzt Schellenberg.