Die Energiepreise sind hoch. Nicht nur Menschen, die bedürftig sind, können auf staatliche Hilfen, wie das Bürgergeld zurückgreifen, sondern auch Menschen, die nur einmalig Unterstützung brauchen. Wer seine Heizkosten also nicht zahlen kann, hat die Möglichkeit, das Bürgergeld für einen Monat zu beantragen. Alle Informationen dazu, finden Sie im Artikel.
Bürgergeld: Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?
Um den Heizkostenzuschuss zu bekommen, müssen laut der Agentur für Arbeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Personen müssen bedürftig sein.
- Die Personen müssen erwerbsfähig sein.
- Die Personen müssen über ihr Vermögen Auskunft erteilen.
- Die Personen müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Die Personen müssen einen Antrag stellen.
Diese Voraussetzungen müssen nur für den Monat erfüllt sein, für den eine Person das Bürgergeld beantragen möchte.
Zusätzlich zur eigenen finanziellen Situation werden auch die Finanzen derjenigen geprüft, mit denen der Antragsteller zusammenlebt. Das kann zum Beispiel der Partner oder die Partnerin, Eltern oder Kinder sein. Alle Personen der Bedarfsgemeinschaft haben beim Bürgergeld für einen Monat jeweils einen Freibetrag von 15.000 Euro.
Um die Unterstützung zu bekommen, muss eine Rechnung vorgelegt werden. Das kann etwa eine Heizkostennachzahlung oder ein Beleg über eine Heizöl-oder Pellets-Bestellung sein.
Bürgergeld: Wie bekommt man den Heizkostenzuschuss?
Der Antrag muss beim Jobcenter eingereicht werden. Möglich ist das auf der Website.
Das muss nicht zwingend in dem Monat erfolgen, in dem die Rechnung bezahlt werden muss, allerdings spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats, nachdem die Rechnung bezahlt werden muss. Wer also eine Rechnung im Februar 2023 bekommt und zahlen muss, muss den Antrag bis spätestens Mai 2023 stellen. Diese Regelung gilt für alle Anträge bis zum 31. Dezember 2023.
Übrigens: Wenn Sie Bürgergeld beantragen wollen, können Sie durch den Bürgergeld-Rechner herausfinden, wie viel Ihnen zusteht. Außerdem können Sie einen Vorschuss beantragen, bevor Sie zum ersten Mal Bürgergeld beziehen.