Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag am Mittwochabend im Eilverfahren gestoppt. Es meldete Zweifel daran an, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt bleiben. Die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Koalition wollen am Donnerstag über das weitere Vorgehen beraten.

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Optionen wären eine Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause, die eigentlich nach diesem Freitag beginnt, oder eine Vertagung des Beschlusses auf die Zeit ab September, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkommt.

CDU-Vizechef Andreas Jung will kein „Zusammenkleben der Scherben“

Der energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung, hat sich gegen eine Sondersitzung des Bundestages zum Heizungsgesetz ausgesprochen. „Das verloren gegangene Vertrauen kann nicht mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes in einer Sondersitzung im Sommer wiederhergestellt werden“, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Nicht nur im Verfahren, auch in der Sache brauche es einen grundlegend neuen Anlauf: „ein überzeugendes Gesamtkonzept statt das Zusammenkleben der Scherben zum geplanten Stückwerk.“

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Thorsten Frei fordert „ordentliches, sauberes Verfahren“

Nach dem vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes hat sich auch der CDU-Politiker Thorsten Frei für einen neuen Anlauf ausgesprochen. Er rate, das Gesetz zurückzuziehen sowie zu einem „ordentlichen, sauberen Verfahren“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer am Donnerstag im Deutschlandfunk. „Die Koalition sollte jetzt nicht so weitermachen wie bisher – nämlich weiter mit dem Kopf durch die Wand.“

Frei bemängelte, die Koalition habe mit 111 Seiten Änderungsanträgen faktisch ein neues Gesetz eingebracht, das innerhalb von sieben Tagen habe verabschiedet werden sollen. Informationen müssten auch verarbeitet werden können. (dpa)