Jüngst kontrollierte die Polizei in der Stadt Schaffhausen einen Autofahrer, dessen Fahrzeugladung laut Polizeimeldung auf dem Beifahrersitz bis hoch zur Kopfstütze ragte, seine Sicht behinderte und ungenügend gesichert war: „Dem Mann wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt und ihm wurde Strafanzeige eröffnet.“

Was war passiert?

Das Geschehen beschreibt die Polizei wie folgt:

Um 16 Uhr am Mittwochnachmittag, 19. Januar, ist einer Patrouille der Schaffhauser Polizei ein fahrendes Auto mit verdecktem Beifahrerfenster aufgefallen, das von einem Mann auf der Grubenstraße in der Stadt Schaffhausen in Richtung Stadtzentrum gelenkt wurde.

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass das Auto mit diversem Abfall beladen war. Die Ladung ragte bis hoch zur Kopfstütze des Beifahrersitzes, war ungenügend gesichert und versperrte beim Beifahrerfenster (vorne rechts) komplett die Sicht. Zudem lag lose Ladung im Fußraum und der Tacho war verdeckt.

Fahrzeugladung auf dem Beifahrersitz bis hoch zur Kopfstütze: Die Polizei stoppte in Schaffhausen einen Autofahrer, dessen Sicht stark ...
Fahrzeugladung auf dem Beifahrersitz bis hoch zur Kopfstütze: Die Polizei stoppte in Schaffhausen einen Autofahrer, dessen Sicht stark eingeschränkt war. | Bild: Kantonspolizei Schaffhausen

Die Schaffhauser Polizei forderte den 58-jährigen Mann auf die gesamte Ladung aus der Führerkabine zu entfernen beziehungsweise umzuladen und gestattete ihm erst im Anschluss die Weiterfahrt.

Auch wird sich der Autofahrer vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hierfür verantworten müssen.

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