Bärthel sei aktives Mitglied in zahlreichen rechtsextremistischen Vereinigungen. Er sei zudem Mitglied in einer so genannten „kommissarischen Reichsregierung“, die der Bundesrepublik Deutschland jegliches Existenzrecht abspricht. Er sei auch aktiver Ausrichter eines Rudolf-Hess-Gedenkgottesdienstes gewesen. Es bestünden weitreichende Indizien, dass Kandidat Bärthel nicht die Gewähr biete, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Dagegen wurde der ebenfalls in der rechtsextremen Ecke stehende Andreas Boltze nicht von der Wahlliste gestrichen. Die NPD als Ganzes sei zwar rechtsextrem, Hinweise auf eine aktive Rolle Boltzes gebe es nicht. Ausschussmitglied Ehrfried Mutter stimmte gleichwohl für einen Ausschluss. Denn er er sah auch bei Boltze ausreichende Gründe.
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Rickenbach