Markus Vonberg

Bei der Bürgermeisterwahl am 24. Februar in Rickenbach haben die Wähler die Auswahl unter 28 Bewerbern. Den 29. Kandidaten schloss der Wahlausschuss am Donnerstag einstimmig aus: Christian Bärthel (38) aus Ronneburg in Thüringen. Der selbsternannte „Staatsbürger und Sachwalter des Deutschen Reiches“ hält die Bundesrepublik für ein illegales Staatswesen.

Den Wählern im Hotzenwald hatte Bärthel sich als „Gebetserhörung für Rickenbach“ empfehlen wollen. Dem Thüringer Verfassungsschutz ist er als notorischer Rechtsextremist bekannt. Im Verfassungsschutzbericht 2006 heißt es über ihn: „ Bärthel gehört seit langem der rechtsextremistischen Szene Thüringens an. Wiederholt trat er als Initiator, Redner oder Teilnehmer von Veranstaltungen in Erscheinung, die von der rechtsextremistischen Szene durchgeführt wurden.“ Seit neuestem ist Bärthel unter die Prediger gegangen. 2011 wollte er einen Gedenkgottesdienst für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß abhalten. Die Stadt Wunsiedel verbot den Spuk kurzerhand.

Eine Person wie Bärthel, befand der Rickenbacher Wahlausschuss, biete nicht die von einem Bürgermeisterkandidaten verlangte Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik einzutreten. Etwas anders liege die Sache bei Christian Boltze. Die 25-jährige Logistikfachkraft aus Weil am Rhein tritt in Rickenbach als Kandidat der NPD an. Diese sei als Organisation rechtsextrem und demokratiefeindlich, so der Wahlausschuss. Daraus lasse sich aber nicht schließen, dass es sich auch bei der Person Boltze, seit 2011 Mitglied des NPD-Kreisvorstands Lörrach-Waldshut, so verhalte. Der Ausschuss war mehrheitlich der Meinung dass, anders als beim verurteilten Volksverhetzer Bärthel, ein Ausschluss nicht gerechtfertigt sei.

Bärthel hat inzwischen Widerspruch gegen die Entscheidung des Wahlausschusses eingelegt. Hält dieser an seiner Auffassung fest, und sieht das Kommunalamt in Waldshut das ebenso, könnte Bärthel – wie jeder Bundesbürger – Rechtsmittel ergreifen. Das Pikante daran: Der „Reichsbürger“ würde sich an ein Gericht jener Bundesrepublik Deutschland wenden, die in seinen Augen gar nicht existiert.

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