Für Grenzgänger herrscht seit der Corona-Krise große Unsicherheit. Die Einreise nach Deutschland und in die Schweiz ist nur für Menschen möglich, die einen triftigen Grund für ihre Auslandsreise nachweisen können. In welchen Fällen es sich um diese triftigen Gründe handelt, ist und bleibt oft unklar. Denn: Die Bundespolizisten prüfen nach sogenannter „pflichtgemäßen Ermessenausübung“, also nach bestem Wissen und Gewissen, ob die Einreise in diesen Zeiten gerechtfertigt ist.

Vor allem für Lebenspartner und Eheleute, die getrennt voneinander in Deutschland und in der Schweiz leben, war dieser Zustand beinahe unerträglich. Bei den meisten Versuchen nach Deutschland zu kommen, setzte die Bundespolizei an der Grenze einen Riegel vor.

„Das Bundesministerium hat festgestellt, dass es in den letzten Wochen schwierige Einzelfälle gegeben hat, die sich insbesondere auf das Familienleben ausgewirkt haben“, teilt Daniil Kushnerovich, Sprecher des Bundesinnenministeriums, mit. Um eine einheitliche Entscheidungspraxis zu gewährleisten, habe das Ministerium deshalb Einreisebeschränkungen für bestimmte Einzelfälle konkretisiert.

Der SÜDKURIER berichtete bereits gestern, dass Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und unter Umständen auch Lebenspartner, die nicht eingetragen sind, die Möglichkeit haben, sich in Deutschland zu sehen.

Das ging aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, Felix Schreiner und Armin Schuster, die die Redaktion gegen 19 Uhr erreichte, hervor. Der SÜDKURIER berichtete, weil die Abgeordneten sich auf Informationen des Bundesinnenministeriums beriefen – ein Schreiben des Ministeriums, das das belegt, liegt dem SÜDKURIER vor -, die Nachricht viele Menschen in der ganzen Region interessiert und viele Paare aufatmen lässt.

Doch obwohl die Ausnahmen laut dem uns vorliegenden Schreiben offiziell schon seit dem 17. April gelten, wurde die Neuerung bisher offenbar nicht oder zumindest unzureichend intern kommuniziert. Denn die meisten Grenzbeamten haben scheinbar von dieser neuen Regelung für Partnerschaften nichts gewusst. Viele Partner, die sich seit Freitagmorgen auf den Weg nach Deutschland machten, wurden wieder zurückgeschickt. Die Begründung: Ein Besuch sei nach wie vor kein triftiger Grund. Eine Vielzahl dieser Geschichten erreichten den SÜDKURIER. Doch was stimmt denn nun?

Dürfen sich Ehepartner oder Partner, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, in Deutschland treffen?

Die Antwort lautet: Ja. „Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist die Einreise zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft gestattet. Das Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft wird als triftiger Grund für die Einreise anerkannt“, sagt der Sprecher des Bundesinnenministeriums. Wichtig: Wer aus der Schweiz zu seinem Partner nach Deutschland fahren will, sollte ein Dokument dabei haben, das die Partnerschaft oder Ehe zweifelsfrei bestätigt. Doch Vorsicht: Ob diese Meldung bereits alle Bundespolizisten an sämtlichen Übergängen erreicht hat, ist fraglich. Wir empfehlen deshalb noch etwas abzuwarten, bis die Kommunikation bis in alle Teile Südbadens durchgesickert ist.

Dürfen sich nicht eingetragene Paare, die getrennt voneinander in Deutschland und der Schweiz leben, in Deutschland treffen?

Eine einfache, klare Antwort gibt es nicht. Denn in diesem Fall ist die Definition nicht eindeutig. „Mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit sollen andere Lebenspartnerschaften ohne Trauschein grundsätzlich jedoch kein triftiger Grund im Sinne des Einreiseregimes sein“, teilt der Sprecher des Innenministeriums mit. Ob ein Grenzübertritt im Einzelfall dennoch möglich ist, entscheide der Bundespolizist vor Ort.

Heißt: Das Ministerium bewertet Paare ohne Trauschein nicht als minderwertige Beziehung im Vergleich zu Ehegatten. Es geht lediglich darum, dass sich diese Partnerschaften nur schwieriger nachweisen lassen. „Hier muss im Einzelfall das Bestehen der Lebenspartnerschaft ‚glaubhaft‘ gemacht werden“, weiß Bundestagsabgeordneter Andreas Jung.

Aus Ministerialkreisen ist zu hören, dass Bundespolizisten vor Ort die Möglichkeit eingeräumt werden soll, an der Grenze mit dem in Deutschland lebenden Partner telefonisch Kontakt aufzunehmen, um die Partnerschaft zu verifizieren. Ob und wann das künftig so in der Praxis umgesetzt wird, ist nicht klar.

Sind Besuche des Partners in der Schweiz erlaubt?

Grundsätzlich ist das für Menschen, die in Deutschland leben und einen nicht eingetragenen Partner in der Schweiz haben, möglich. Um das bewilligt zu kriegen, müssen Paare Kontakt mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail aufnehmen. „Je besser dokumentiert und belegt wird, desto besser sind die Chancen, dass eine Bewilligung ausgestellt wird. Die Einreisegründe müssen offensichtlich, nachvollziehbar und glaubhaft sein“, teilt Lukas Rieder, Mediensprecher des SEM auf Nachfrage des SÜDKURIER mit. Wie kann man die Partnerschaft glaubhaft nachweisen? Dokumente wie etwa Zivilstandsnachweis, Konkubinatsvertrag, Arztzeugnisse, Einladungsschreiben, Arbeitsort, Personalausweis sind hilfreich. „Kann der Nachweis nicht durch Dokumente und Urkunden belegt werden, empfiehlt es sich beim SEM eine Bewilligung einzuholen. Der Grenzübertritt kann damit erleichtert werden. Der Entscheid über die Einreise liegt aber auch in diesem Fall bei der Grenzkontrollbehörde“, erklärt Rieder.

Müssen Menschen, die länger als 48 Stunden in der Schweiz waren, danach in Deutschland in Quarantäne?

Ja, bestätigt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Diese Verordnung bleibt weiter bestehen und gelte auch für längere Besuche des Partners.