Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Landtagsabgeordneten wegen diverser möglicher Straftaten eingeleitet. Dies bestätigte der Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Aniello Ambrosio, dem SÜDKURIER.

„Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ein Mitglied des Landtags wurde gestern wegen des Anfangsverdachts des Hausfriedensbruchs, der Amtsanmaßung, des Verstoßes gegen das Waffengesetz, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der versuchten Körperverletzung, des Missbrauchs von Notrufen, der falschen Verdächtigung und des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet“, so der Sprecher.

Keine Einzelheiten zu den Vorwürfen

Dabei dürfte es sich um den AfD-Abgeordneten Udo Stein, 40, aus Bühlertann im Kreis Schwäbisch Hall handeln. Der Fall ist deshalb heikel und wird von allen beteiligten Seiten mit größter Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen behandelt, weil Stein derzeit krankgeschrieben und wegen eines akuten psychiatrischen Vorfalls in stationärer Behandlung ist.

Aus ermittlungstaktischen Gründen und mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten könnten derzeit keine Einzelheiten zu den Vorwürfen mitgeteilt werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

SWR: Rucksack mit Munition im Landtagsbüro gefunden

Bereits am Freitag vergangener Woche soll nach Medienberichten des SWR bei einer Durchsuchung im Landtagsbüro des Abgeordneten ein Rucksack mit Munition und einem Jagdmesser gefunden worden sein. Der Rucksack habe demnach einem Mitarbeiter des Abgeordneten gehört.

Noch am selben Tag hatte die Landtagsverwaltung bekannt gegeben, dass „aus gegebenem Anlass“ in Abstimmung mit den für das Parlament zuständigen Sicherheitsbehörden – das sind das Landeskriminalamt und das Polizeipräsidium Stuttgart – die Sicherheitslage im Landtag überprüft werde. Aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums wurden die Schließberechtigungen angepasst.

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Die „Bild“-Zeitung meldete am Dienstag, dass bei der bereits am 7. Juni erfolgten Durchsuchung von Steins Wohnhaus 15 Gewehre und Pistolen gefunden worden seien, darunter auch Waffen, die in Deutschland gar nicht zugelassen werden dürfen. Gleichzeitig seien Waffen, die Stein angemeldet habe, nicht aufzufinden gewesen.

Wohnhaus und Jagdhütte durchsucht

Vom federführenden Polizeipräsidium Aalen war dazu am Dienstagnachmittag keine Stellungnahme mehr zu erhalten. Steins Wohnhaus und seine Jagdhütte im Revier Bühlertann waren auf gefahrenrechtlicher Grundlage durchsucht worden – das übliche Vorgehen, wenn eine psychische Erkrankung beim Inhaber einer Waffenbesitzkarte amtlich wird. Stein ist Jäger, Mitglied des Landesjagdverbands und jagdpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion.

Das Landtagspräsidium dürfte sich nun mit der Frage befassen müssen, wie im Fall einer Rückkehr des Abgeordneten ins Parlament vorzugehen ist, sollte dieser aus der stationären Behandlung entlassen werden.