Einiges lasse sich nun „im kleineren Feineren organisieren“, sagt Roland Wehrle von der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN) dem SÜDKURIER am Dienstagabend per Telefon. Der VSAN-Präsident hatte zuvor mit Vertretern anderer Narrenverbände und des Innen- sowie des Sozialministeriums per Videoschalte gesprochen.

Bereits vergangene Woche war klar, dass es nicht wie im vergangenen Jahr zu einem Totalausfall der Fasnacht kommen wird. So sind Veranstaltungen im Freien unter 2G-Regeln mit bis zu 3000 Teilnehmern erlaubt, unter 2G-Plus mit bis zu 6000. Untersagt bleiben zwar klassische Fasnachtsumzüge, aber stationäre Veranstaltungen wie Rathaussturm oder Narrenbaumstellen sind möglich.
Und genau bei diesen stationären Veranstaltungen sollen auch sogenannte Einmärsche möglich sein, wie der Amtschef des Sozialministeriums, Uwe Lahl, nach der Sitzung mit den Narrenverbänden auf SÜDKURIER-Nachfrage bestätigt.
Einmärsche der Narren sollen möglich sein
„Klassische Umzüge, wie wir sie kennen, sehen wir nach wie vor schwierig. Wir freuen uns aber, wenn die närrischen Veranstalter kreativ mit der Situation umgehen und sich Veranstaltungsformen überlegen, bei denen sie Brauchtum und Infektionsschutz unter einen Hut bringen“, so Lahr.
Vorstellbar sei etwa der von den Narrenverbänden vorgeschlagene Einmarsch auf einem abgegrenzten Platz unter kontrollierten Bedingungen, sprich beispielsweise Maskenpflicht und 2G-Regelung. Es gälten die Vorgaben der Corona-Verordnung. „Die konkrete Umsetzung müssen die Narrenveranstalter mit den Behörden vor Ort absprechen.“
VSAN-Präsident Roland Wehrle ist zuversichtlich, dass dies auch gelingen wird. Er empfehle den einzelnen Zünften, sowohl auf die Bürgermeister vor Ort zuzugehen, als auch mit den Gastronomen abzusprechen, was machbar sei.