Roland Böhm, dpa

Heilbronn/Winnenden – Die Psychiater des Amokläufers von Winnenden müssen sich nicht am Schadenersatz für die Opfer und Hinterbliebenen der Bluttat mit 16 Toten beteiligen. Das Landgericht Heilbronn wies eine entsprechende Klage vom Vater des Täters vollumfänglich ab. Die Experten des Zentrums für Psychiatrie in Weinsberg hätten die Amoktat des 17-jährigen Tim K. zu keiner Zeit vorhersehen können oder gar müssen, urteilte das Landgericht. Zwar seien damals Behandlungsfehler gemacht worden, diese seien aber nicht mitursächlich für die Tat.

Der Vater des Amokläufers hatte gefordert, dass die Ärzte und Therapeuten die Hälfte des Schadenersatzes übernehmen, den er an Opfer, Hinterbliebene, die Stadt Winnenden und die Unfallkasse zahlen muss. Das Landgericht hatte diese Summe auf vier Millionen Euro taxiert. Bei ersten Gesprächen mit den Experten wenige Monate vor der Tat hatte der Jugendliche gesagt, er habe oft Gedanken, „andere umbringen zu wollen“. Auch von „alle erschießen“ sei die Rede gewesen. Er wiederholte diese Absichten aber in späteren Gesprächen nicht.

Es wurden Fehler gemacht

Ein Gutachter erkannte zwar Behandlungsfehler. So hätten die Therapeuten nach diesen Äußerungen nicht ausreichend nachgefragt. Auch nach dem Zugang zu Waffen hätte gefragt werden müssen. Zudem seien Tests falsch ausgewertet worden. Allerdings gebe es keine denkbare Diagnose, die ein solches Verbrechen auch nur ahnen lasse. Ursache für die Tat sei allein der freie Zugang zu Waffen im Elternhaus des Täters.

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, offen im Kleiderschrank liegen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Vater später wegen 15-facher fahrlässiger Tötung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Das Gericht entschied auch, dass der Mann für Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen aufkommen muss. Mehrere Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen sind bereits beglichen: Zwei Millionen Euro flossen von der Versicherung des Vaters an mehr als 30 Opfer und Hinterbliebene, 400.000 Euro an die Stadt. Forderungen der Unfallkasse für Heilbehandlungen von Schülern, Eltern und Lehrern über knapp eine Million Euro stehen noch aus.

Die Gefahr war kaum zu erkennen

Auch bei fehlerfreiem Verhalten der Ärzte hätten sie die Gefahr, die von dem 17-Jährigen ausging, nicht erkennen müssen, urteilte das Landgericht weiter. Konkrete Ankündigungen für die Tat habe es nicht gegeben. Auch seien die Tötungsgedanken in späteren Gesprächen verneint worden. Selbst wenn die Experten gewusst hätten, dass der Jugendliche freien Zugang zu Waffen hat, hätte dies „nicht den Rückschluss zugelassen, dass eine Amoktat im Raum steht“.

Über eine Berufung sei noch nicht entschieden, sagte der Anwalt des Vaters. Die Fehler der Ärzte seien „gravierend genug, um eine Verurteilung des Klinikums und seiner behandelnden Ärzte und Therapeuten zu begründen“.

Die juristischen Folgen

  • 16. September 2010: Am Landgericht Stuttgart startet der Strafprozess gegen den Vater des Amokläufers. Die Anklage lautet zunächst auf Verstoß gegen das Waffengesetz.
  • 10. Februar 2011: Der Vater wird wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
  • 1. Mai 2012: Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen den Vater wegen eines Verfahrensfehlers auf.
  • 1. Februar 2013: Im Revisionsprozess reduziert das Landgericht die Bewährungsstrafe gegen den Vater auf ein Jahr und sechs Monate.
  • 30. Juli 2013: Vor dem Landgericht Stuttgart startet der erste von mehreren Schadenersatzprozessen gegen den Vater des Täters.
  • 19. Dezember 2014: Die Versicherung des Vaters stimmt einem Kompromiss des Landgerichts zu und sagt der Stadt Winnenden Schadenersatz von 400.000 Euro zu. Außergerichtlich hatte sie zudem mehr als 30 Opfern und Hinterbliebenen zwei Millionen Euro zugesagt. (dpa)