Lukas von Hoyer

Die Anpassung der Beamtenbezüge stand auf der Liste der Ampelkoalition, doch nachdem ihre Lichter erloschen sind, ist eine solche nicht erfolgt. Ein Problem, welches viele Beamte umtreibt und zu einer bundesweiten Diskussion geführt hat, die sich über Jahre hinzieht. Die Grundlage: eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe erklärten, dass die Gehälter im Staatsdienst teilweise zu niedrig waren – und damit immer noch sind. Das hat auch mit dem Bürgergeld-Regelsatz zu tun. Bekommen Beamte also bald mehr Geld?

Kaum ein Unterschied zwischen Bürgergeld und Beamten-Gehalt?

Hintergrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts ist der Lohnabstand zwischen dem Bürgergeld (damals Hartz IV) und der Bezüge von Beamten im niedrigen und mittleren Dienst. In Karlsruhe wurde festgestellt, dass einige Beamte nicht viel mehr Geld erhalten als Empfänger der Grundsicherung.

Für ein Beispiel zur Anschaulichkeit sorgte die Zoll- und Finanzgewerkschaft. Sie rechnete in der Wirtschaftswoche vor, dass ein Beamter im mittleren Dienst (Besoldungsstufe A7) mit Ehepartner und zwei Kindern inklusive Kindergeld und Zuschlägen über 3691 Euro verfügt. Eine Familie mit gleichen Bedingungen, die Anspruch auf Bürgergeld hat, komme demnach auf 3112 Euro.

Ein derartiger Abstand unter den gegebenen Umständen ist dem Verfassungsgericht zufolge zu gering. Es entschied, dass der Staat einer Alimentationspflicht unterliegt, die besagt, dass ein Mindestabstand zwischen Besoldung von Beamten und Grundsicherung bestehen muss. In der Politik soll darauf auf Bundesebene reagiert werden, doch es scheint Stolpersteine und Hürden zu geben.

War die Erhöhung von Beamten-Gehältern der Ampel zu teuer?

Seit ihrer Vereidigung im Dezember 2021 arbeitete die Koalition aus SPD, Grünen und FDP an einer Reform der Beamtenbesoldung. Zumindest theoretisch. Zwischenzeitlich tat sich nämlich nichts, und im Dezember 2023 wurden die geplanten Gelder sogar aus dem Haushaltsentwurf des Bundes gestrichen.

Kurz vor den Neuwahlen soll sich nun doch noch etwas tun: Die Minderheitsregierung aus SPD und Grünen hat einen Gesetzesentwurf zur Beamtenbesoldung vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die Grundgehälter im einfachen und mittleren Dienst angehoben werden. Außerdem soll die Besoldung durch einen „alimentativen Ergänzungszuschlag“ aufgebessert werden. Für 2025 würde das den Bund 147,6 Millionen Euro kosten. Noch deutlich teurer wird es, da die Aufbesserung rückwirkend für die Jahre 2021 und 2024 gelten würde. So fallen weitere 403,6 Millionen Euro an.

Ob die Reform durch den Bundestag geht, ist fraglich. Die CDU hat bereits Widerstand angekündigt. Demnach würden Beamte von der Höhe des Bürgergelds profitieren, die überzogen sei. Die Ampel gebe „Geld aus für das Nichtarbeiten und kommt so unter Druck bei denen, die arbeiten“, sagte CDU-Abgeordnete Julia Klöckner in einem Bild-Interview. Deshalb müsse die Thematik anders angegangen werden. „Wer arbeiten kann, aber nicht will, sollte dafür nicht auch noch finanziell belohnt werden“, meint Klöckner.

Falls es die Reform nicht durch den Bundestag schafft, muss die zukünftige Regierung einen neuen Anlauf wagen. Nach dem Urteil aus Karlsruhe braucht es eine Lösung auf Bundesebene. Mit Friedrich Merz (CDU) als Kanzler würden wohl vor allem Bürgergeld-Änderungen kommen.

Übrigens: Wer einen Anspruch auf Bürgergeld hat, kann weitere Zuschüsse erhalten, die unabhängig von den monatlichen Beträgen gezahlt werden.