Das Bürgergeld wurde zuletzt im Januar 2024 erhöht, damals um rund zwölf Prozent. 2025 gab es keine Erhöhung und auch für 2026 wurde nun eine Nullrunde beschlossen. Damit bleibt im Regelsatz auch der Anteil für die Stromkosten unverändert. Diese werden nämlich anders als die Miete oder Heizkosten nicht vom zuständigen Jobcenter übernommen, sondern müssen von Empfängerinnen und Empfängern aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Reicht der Pauschalbetrag im Regelsatz dafür aber aus? Laut dem Vergleichsportal Verivox ist der Anteil zu niedrig, um die durchschnittlichen Kosten zu decken. Wie viel Geld fehlt?
Bürgergeld: Wie hoch ist der Anteil für die Stromkosten?
Das Bürgergeld soll laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Lebensunterhalt von Menschen sichern, die nicht selbst für sich sorgen können. Die Höhe des Bürgergeldes basiert dabei neben den Wohnkosten und möglichen Mehrbedarfen auf Regelsätzen. Diese setzen sich aus verschiedenen Bedarfen, etwa für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat oder Haushaltsenergie zusammen. Diese einzelnen Posten werden als Pauschalbeträge zu einem Regelbedarf zusammengerechnet.
Seit 2024 liegt der Regelbedarf für eine alleinstehende Person laut dem BMAS bei 563 Euro pro Monat. So setzt sich der Betrag der Landeszentrale für politische Bildung (lpb) zufolge zusammen:
Anteil am Regelsatz | in Prozent | in Euro |
Ernährung und Alkohol | 34,70 % | 195,35 € |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,76 % | 54,92 € |
Verkehr | 8,97 % | 50,49 € |
Post und Telekommunikation | 8,94 % | 50,33 € |
Wohnen, Energie (Strom), Instandhaltung | 8,84 % | 47,71 € |
Kleidung und Schuhe | 8,30 % | 46,71 € |
Andere Waren, Dienstleistungen | 7,98 % | 44,93 € |
Innenausstattung und Haushalt | 6,09 % | 34,28 € |
Gesundheitspflege | 3,82 % | 21,48 € |
Unterkunft und Restaurant | 2,61 % | 14,70 € |
Bildung | 0,36 % | 2,03 € |
Summe | 100,00 % | 563,00 € |
Der Anteil für Energie, Wohnen und Instandhaltung im Bürgergeld-Regelsatz liegt demnach seit 2024 unverändert bei 47,71 Euro. Laut Verivox entfallen rein rechnerisch allein auf die Stromkosten 45,70 pro Monat. Reicht das, um die Kosten zu decken?
Stromkosten im Bürgergeld: Ist die Pauschale zu niedrig?
Übersteigen die tatsächlichen Kosten in einem Lebensbereich die pauschal im Regelsatz angesetzten Beträge, müssen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger die Differenz selbst tragen. Wie sieht es bei der Pauschale für Strom aus?
Den Berechnungen von Verivox zufolge liegen die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden im Bundesdurchschnitt bei 50,33 Euro pro Monat. Damit fallen die realen Kosten höher aus als die im Bürgergeld vorgesehene Pauschale – und zwar um rund zehn Prozent oder knapp fünf Euro. Aufs Jahr gerechnet müssen Betroffene im Schnitt also 55,56 Euro zuzahlen.
Wie hoch die Versorgungslücke tatsächlich ist, unterscheidet sich der Auswertung des Vergleichsportals zufolge je nach Region allerdings stark. Demnach liegen die Stromkosten in Hamburg für alleinlebende Menschen mit Bürgergeld im Schnitt jeden Monat bei 57,93 Euro. Im Laufe eines Jahres würde sich so ein Fehlbetrag in Höhe von 147 Euro ergeben.
Auch im Saarland, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen liegen die realen Stromkosten deutlich über dem im Bürgergeld vorgesehenen Stromkostenanteil. Hier müssen Betroffene im Jahr durchschnittlich 101 Euro, 98 Euro und 80 Euro zusätzlich für Strom ausgeben.
Nur geringfügig zuzahlen müssen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die zusätzlichen Ausgaben für Strom belaufen sich in diesen Bundesländern pro Jahr auf neun Euro, 14 Euro und 18 Euro.
Allein Bremen bildet die Ausnahme. Laut Verivox liegen die jährlichen Stromkosten hier als einzigem Bundesland unterhalb der Pauschale. Alleinstehende Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld zahlen in Bremen pro Jahr im Schnitt nur rund 532 Euro für Strom. Damit liegen die jährlichen Kosten 16 Euro unterhalb der Pauschale. In allen anderen Bundesländern müssen Betroffene dem Vergleichsportal zufolge aber draufzahlen. Hier ist die Pauschale also zu niedrig angesetzt.
Stromkostenpauschale: So können Bürgergeld-Empfänger die Lücke ausgleichen
Grundsätzlich reicht die Stromkostenpauschale im Bürgergeld meist nicht für die tatsächlichen Kosten aus. Laut Verivox kann aber getrickst werden – und zwar mit günstigen Neukundentarifen. Mit einem solchen Angebot würden Single-Haushalte derzeit im Bundesdurchschnitt 40,48 Euro pro Monat für Strom zahlen und damit die Bürgergeld-Pauschale unterbieten. Aufs Jahr gerechnet könnten Empfängerinnen und Empfänger damit 64 Euro einsparen.
Verivox-Energieexperte Thorsten Storck rät, Stromtarife regelmäßig zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Wer Strom nicht aus teuren Grundversorgungstarifen bezieht, kann dem Experten zufolge so „die Strompauschale im Bürgergeld unterbieten und zusätzlich sparen“.