Lukas Jonathan Rameil

Seit dem 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das alte Arbeitslosengeld Hartz IV abgelöst. Für Mieterinnen und Mieter stellt sich einmal mehr die Frage, in welchem Umfang das Jobcenter noch für ihre Wohn- und Nebenkosten aufkommt. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, ob und wenn ja, welche Wohnungskosten genau übernommen werden, welche Richtwerte zu Mietkosten und der Größe von Unterkünften gelten, ob es eine Schonzeit gibt und wann im schlimmsten Fall ein Umzug droht.

Bürgergeld: Welche Wohnungskosten werden übernommen?

In einer Sache hat sich nichts geändert. Das Jobcenter übernimmt auch für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld die Kaltmiete der Wohnung, die Heiz- und Betriebskosten inklusive Wasser. Nicht pauschal übernommen werden dagegen die Nebenkosten für Strom, Warmwasser oder Gas zum Kochen. Sie sind beim Bürgergeld im Regelsatz enthalten und müssen daher selbst getragen werden. Auf dem Schirm haben sollten Sie daher, wann die Bürgergeld-Auszahlungstermine für 2025 sind.

Karenzzeit: So wird der Bürgergeld-Empfänger ein Jahr geschont

Für viele Erst-Sozialleistungsempfänger bedeutete dies wohl die wichtigste Neuerung: Das Jobcenter gewährt laut Bundesagentur für Arbeit jedem, der zum ersten Mal Hilfe vom Amt beansprucht, eine Schon- beziehungsweise Karenzeit. Das heißt, fast alle der oben genannten Kosten (Miete, Wasser und Betriebskosten) werden selbst bei einer teuren Wohnung übernommen, und zwar ein ganzes Jahr lang. Danach kommt Post vom Jobcenter.

In diesem Zeitraum wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft. Eine Ausnahme stellen lediglich die Heizkosten dar, diese fallen nicht unter die Schonzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Bürgergeld: Wann ist die Wohnung zu teuer?

Ob eine Wohnung zu teuer ist, richtet sich grundsätzlich nach dem örtlichen Mietspiegel und nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Für einen Single beispielsweise gelten laut dem Jobcenter Dortmund aktuell in Dortmund maximal 570 Euro Bruttokaltmiete als angemessen, in München sind es laut der Stadt München maximal 849 Euro. Auch der Blick nach Berlin und Stuttgart zeigt: Ausschlaggebend ist laut der Bundesagentur für Arbeit eine angemessene Höhe.

Muss der Bürgergeld-Empfänger notfalls umziehen?

Grundsätzlich gilt: Das Amt zwingt niemanden direkt zum Auszug. Wer allerdings als Bürgergeld-Erst-Empfänger auch nach Ablauf der Karenzzeit in einer teuren Wohnung bleiben will, muss die Differenz zum Bürgergeld-Regelsatz selbst tragen. Den meisten wird also nichts anderes übrig bleiben, als auf eigenen Wunsch die Koffer zu packen.