In Deutschland beziehen rund 5,3 Millionen Menschen Bürgergeld. Sie durften sich zuletzt 2024 über eine Erhöhung der Sozialleistung freuen. Der Regelsatz war im vergangenen Jahr um etwa zwölf Prozent gestiegen, 2025 gab es eine sogenannte „Nullrunde“. Dabei soll die Leistung laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Lebensunterhalt und damit ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern.
Die Höhe des Bürgergeldes ist nicht für jede Empfängerin und jeden Empfänger gleich, sondern wird individuell an deren Lebensumstände angepasst. Trotzdem geben die pauschalisierten Regelbedarfe einen Richtwert vor. Hinzu kommen dann laut dem BMAS noch Zahlungen für Miete und Heizung, Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls bestimmte Mehrbedarfe etwa für Alleinerziehende oder während der Schwangerschaft. Mit diesem Geld müssen Menschen, die Bürgergeld beziehen, über die Runden kommen. Was muss aber eigentlich genau von der Sozialleistung bezahlt werden?
Regelbedarf: Was muss vom Bürgergeld bezahlt werden?
Grundsätzlich können Bürgergeld-Beziehende laut dem BMAS frei über die Verwendung der monatlich ausgezahlten Leistung entscheiden und das Bürgergeld eigenverantwortlich einsetzen – Ziel muss allerdings sein, den Lebensunterhalt zu sichern. Der Regelbedarf, an dem sich auch die Höhe des Bürgergeldes orientiert, wird dem Ministerium zufolge aus allen Verbrauchsausgaben berechnet, die bei einkommensschwachen Haushalten im Durchschnitt anfallen. Dabei werden folgende Posten im Regelbedarf berücksichtigt:
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Ernährung (Nahrungsmittel und Getränke)
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Kleidung
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Wohnungsausstattung
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Körperpflege
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Hausrat
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Strom für Beleuchtung und Geräte
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persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens (zum Beispiel Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben)
Auch hier steht allerdings nicht allen Bürgergeld-Berechtigten gleich viel Geld zu. Es werden laut dem BMAS sechs Regelbedarfsstufen (RBS) unterschieden:
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RBS 1: Alleinstehende oder Alleinerziehende
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RBS 2: volljährige Partner
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RBS 3: Volljährige in stationären Einrichtungen (insbesondere in Pflegeheimen) und nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
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RBS 4: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
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RBS 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren
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RBS 6: Kinder von 0 bis 5 Jahren
Je nach Regelbedarfsstufe stehen Bürgergeld-Berechtigten neben Zahlungen für Miete, Heizung und mehr folgende Regelbedarfe zu:
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RBS 1: 563 Euro
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RBS 2: 506 Euro
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RBS 3: 451 Euro
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RBS 4: 471 Euro
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RBS 5: 390 Euro
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RBS 6: 357 Euro
Von diesem Geld müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld ihren Lebensunterhalt bestreiten. Wie viel Geld sie dabei für Lebensmittel, Getränke, Kleidung und Co. ausgeben, ist ihnen aber selbst überlassen.
Das BMAS schreibt: „Die Leistungsberechtigten können eigenverantwortlich über die konkrete Verwendung der Leistungen entscheiden. Sie können daher aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget – wie andere Haushalte auch – für einzelne Bedarfe mehr Geld ausgeben, müssen dann jedoch bei anderen Bedarfen stärker Zurückhaltung üben.“
Übrigens: Für mehr Kostenkontrolle kann das Jobcenter die Beträge für Miete und Heizung auch direkt überweisen.