Arbeitslosengeld (ALG 1) ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihren Job verloren haben. Doch wann wird die Leistung ausgezahlt? Im Februar 2025 erhalten Berechtigte das Geld für den Monat Januar. Wir erklären, wann das Geld auf dem Konto ist und worauf Sie achten müssen.
Arbeitslosengeld: Auszahlung erfolgt monatlich nachträglich
Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, erhält die Leistung monatlich rückwirkend. Laut der Bundesagentur für Arbeit ist sichergestellt, dass der Betrag am ersten Arbeitstag des Folgemonats auf dem Konto der Berechtigten verfügbar ist. Im Februar 2025 betrifft dies also die Auszahlung für Januar.
Fällt der erste Arbeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Auszahlung auf den nächsten regulären Bankarbeitstag. Das bedeutet, dass ALG-1-Empfänger sich stets darauf verlassen können, pünktlich ihr Geld zu erhalten.
ALG 1 im Februar 2025: Wann ist das Geld verfügbar?
Der 1. Februar 2025 fällt auf einen Samstag. Somit wird das Arbeitslosengeld für Januar erst am Montag, 3. Februar 2025, auf den Konten der Berechtigten verfügbar sein. Empfänger sollten dies bei der Planung ihrer Ausgaben berücksichtigen.
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld: Wer hat Anspruch?
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und unterscheidet sich dadurch von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld. Anspruch haben Personen, die:
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ihren Job verloren haben und arbeitslos gemeldet sind,
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in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben,
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die übrigen Voraussetzungen der Bundesagentur für Arbeit erfüllen.
Die Höhe des ALG 1 richtet sich unter anderem nach dem vorherigen Nettoeinkommen, der Steuerklasse und ob Kinder in der Familie leben. Je nach Gehalt vor der Arbeitslosigkeit variiert zudem der ausgezahlte Betrag. Die Höchstbeträge von Arbeitslosengeld 1 sind allerdings durch Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt, die jedes Jahr neu bestimmt werden.
Selbst gekündigt - Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengend?
Wer selbst kündigt, sollte beachten, dass der Bundesagentur für Arbeit zufolge eine Sperrfrist von bis zu zwölf Wochen verhängt werden kann. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Eigenkündigung gut über mögliche Konsequenzen zu informieren.
Die maximale Bezugsdauer von ALG 1 beträgt je nach Alter und Beschäftigungsdauer übrigens bis zu 24 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann bei fortbestehender Arbeitslosigkeit ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.