Die IAAF habe die Organisatoren über die Starterlaubnis informiert, teilte der Verband mit. Insgesamt hätten mehr als 80 russische Athleten den Antrag gestellt, unter der Regel 22.1A(c) an den Start gehen zu dürfen.
Bei der EM vom 6. bis 10. Juli wird Stepanowa bereits am ersten Wettkampftag im Blickpunkt des Interesses stehen. Um 18.25 Uhr beginnen am Mittwoch im Olympiastadion die Vorläufe über 800 Meter der Frauen. Dabei feiert sie drei Tage nach ihrem 30. Geburtstag ihr Comeback als Läuferin unter neutraler Flagge, da Russlands Verband von der IAAF suspendiert wurde.
Es dürfen nur Leichtathleten aus dem Land teilnehmen, wenn sie außerhalb der Staatsgrenze leben und sich unabhängigen Doping-Kontrollen unterworfen haben. Stepanowa hatte im ARD-Dokumentarfilm „Geheimsache Doping - Wie Russland seine Sieger macht“ erklärt, dass die Erfolge russischer Leichtathleten Ergebnis von systematischem Doping, Vertuschung von Kontrollen und Korruption waren.
Das ist die Stellungnahme des Verbands im Wortlaut:
„Die Doping-Prüfungs-Kommission der IAAF hat heute über den ersten Fall einer Leichtathletin entschieden, die als neutrale Athletin unter der Regel 22.1A bei einem internationalen Wettbewerb an den Start gehen will.
Die aus Robert Hersh (Vorsitz), Sylvia Barlag und Antti Pihlakoski bestehende Doping-Prüfungs-Kommission hat den Antrag von Julia Stepanowa unter der Regel 22.1A (c) einvernehmlich angenommen, weil sie einen wahrhaft außergewöhnlichen Beitrag zum Schutz und zur Förderung sauberer Athleten, zur Fairness sowie zur Integrität und Authentizität des Sportes geleistet hat. Frau Stepanowa darf somit als unabhängige neutrale Athletin an internationalen Wettbewerben teilnehmen. Frau Stepanowas Teilnahme als neutrale Athletin an internationalen Wettbewerben muss jedoch von den jeweiligen Wettbewerbsorganisatoren gemäß der jeweiligen Wettbewerbsregeln akzeptiert werden.In Anbetracht der Tatsache, dass die Leichtathletik-Europameisterschaften in Amsterdam in weniger als einer Woche (6. bis 10. Juli) stattfinden, hat die IAAF sofort den Europäischen Leichtathletikverband über Frau Stepanowas Teilnahmerecht informiert. Andere Organisatoren internationaler Veranstaltungen werden im Laufe des Tages ähnliche Benachrichtigungen zu Frau Stepanowas Teilnahmerecht erhalten. Die IAAF hat bis zum heutigen Tag (1. Juli) mehr als 80 Ausnahmeanträge von russischen Athleten erhalten, die als Einzelne unter einer separaten Verfügung der Regel 22.1A(c) das Teilnahmerecht erwerben wollen. Und zwar auf der Grundlage, dass sie nicht dadurch belastet sind, dass die RUSAF keine angemessenen Anti-Doping-Maßnahmen getroffen hat, da sie lange genug anderen, völlig angemessenen Anti-Doping-Maßnahmen außerhalb ihres Landes unterstellt waren, um eine Integrität ausreichend zu sichern. Die Form dieser weiteren Anträge wird derzeit mit den Richtlinien abgeglichen, die die IAAF vergangene Woche veröffentlich hat. Wenn die Anträge in der korrekten Form vorliegen, werden sie ebenfalls für eine Entscheidung über ein Ausnahmerecht zur Teilnahme an die Doping-Prüfungs-Kommission weitergegeben.“