Auch die Verfahrenskosten von knapp 25 000 Franken muss Ullrich bezahlen. Der ehemalige Rad-Star war im Mai 2014 mit überhöhter Geschindigkeit und später festgestellten 1,83 Alkoholpromille im Blut in der Nähe seines damaligen Wohnorts Scherzingen am Bodensee unterwegs. An einer Kreuzung rammte er ein stehendes Fahrzeug, dann ein entgegenkommendes zweites, er selbst landete im Graben. Zwei Personen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Bei Ullrich, der inzwischen auf Mallorca lebt, wurde später auch noch ein Schmerzmittel im Blut nachgewiesen.
Der Prozess zog sich in die Länge, da mehrere Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Geschwindigkeit von Ullrichs Fahrzeug kamen. Wer in der Schweiz auf Landstraßen statt der erlaubten 80 Stundenkilometer 140 Stundenkilometer oder schneller fährt, erhält eine Gefängnisstrafe. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich zunächst einig, dass Ullrich nicht so schnell gefahren sei, allerdings durchaus schneller als 130 Stundenkilometer.
Fall musste neu verhandelt werden
Das Gericht bezweifelte 2015 jedoch die Interpretation des Gutachtens, sodass der Fall neu verhandelt werden musste. Ein neuer Staatsanwalt wurde eingesetzt, später auch neue Richter. Gestern dann das Urteil. Die Staatsanwaltschaft ging nun von einer Geschwindigkeit von 132 Stundenkilometern aus und forderte wie die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von 17 Monaten. Ullrichs Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant „von Beginn an Reue gezeigt und sich zu seinem Fehler bekannt habe“.
Die Richter werteten das strafmindernd, allerdings gewichteten sie auch einen früheren Geschwindigkeitsverstoß Ullrichs, der 2008 auf einer Autobahn mit 38 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden war. Daher 21 statt 17 Monate – aber zumindest bleibt Ullrich eine Haftstrafe erspart, sofern er sich in den nächsten vier Jahren in der Schweiz nichts zuschulden kommen lässt. Ullrich war nach der Urteilsverkündung erleichtert: „Keine Frage, für mich ist das abgeschlossen. Ich gehe nicht in Berufung.“