Die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, den Prozess um die Konstanzer IS-Rückkehrerin Sarah O. hinter geschlossenen Türen zu führen, ist fatal. Denn das Interesse der Öffentlichkeit hat seine Berechtigung. Es geht um den Umgang mit
Meinung
Sarah O. sollte in der Öffentlichkeit vor Gericht stehen
Der Prozess um die Konstanzer IS-Rückkehrerin findet hinter verschlossenen Türen statt. Das ist eine Fehlentscheidung.